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Krankenversicherung

Mit den Tarifen aus der „privat“ Serie sind Sie optimal und rundum versorgt - egal ob im Krankenhaus oder bei Ihrem Zahn- oder Hausarzt.

Darüber hinaus sehen sämtliche Tarife Leistungen bei ambulanter Psychotherapie, ein offenes Hilfsmittelverzeichnis und Entziehungsmaßnahmen vor.

Schon nach einem Jahr der Leistungsfreiheit erwartet Sie eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 2 Monatsbeiträgen (bei unterjährigem Versicherungsbeginn anteilig)! Darüber hinaus erhalten Sie zusätzlich in den PLUS-Varianten einen so genannten Gesundheitsbonus.
Das i- Tüpfelchen bietet der EXKLUSIV-PLUS mit seiner dritten Rückerstattung - dem Verhaltensbonus.

Das in sämtlichen Tarifen enthaltene Optionsrecht bietet Ihnen die Möglichkeit, nach 36 oder nach 72 Monaten Laufzeit in noch leistungsstärkere Tarife zu wechseln - ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Eine gute Krankenversicherung definiert sich nicht allein durch den Beitrag, sondern im wesentlichen durch den Service, die Leistungen und die Aktivitäten, die im Krankheitsfall erbracht werden. Genau dann zeigt sich nämlich, ob das auf den ersten Blick günstigere Angebot eines Wettbewerbers tatsächlich die Leistungen zur Verfügung stellen kann, die Sie zur schnellen und umfassenden Genesung benötigen. Gehen Sie daher auf Nummer sicher.


Weitere Informationen

Die Produktlinien

Start

Start
Plus

Komfort

Komfort
Plus

Exklusiv

Exklusiv
Plus

Tarif privat START bzw. Ausbildungstarif privat R-START

- vollwertiger Krankenversicherungsschutz
- ambulante Psychotherapie
- günstige Beiträge
- Optionsrecht auf Wechsel in noch leistungsstärkere Tarife
- Selbstbehaltstufe mit 480 €
- erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (3 Monatsbeiträge)

Start

Leistungen im Detail

Arzt

bei Erstbehandlung oder Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Erstattungsfähig sind bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Leistungen von Ärzten, insbesondere Beratungen, Besuche einschließlich Wegegebühren, Untersuchungen und ambulant durchgeführte Operationen einschließlich Narkose, lokaler Betäubung, ärztlicher Assistenz und Sachkosten, Hilfe bei Entbindung und Fehlgeburt einschließlich Hebammenleistung.

Vorsorgeuntersuchungen durch oder bei Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen ab dem 20. Lebensjahr zur Früherkennung von Krankheiten, welche in den 'Krebsfrüherkennungs-Richtlinien' und in den 'Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien' nach § 91 SGB V genannt sind.

Schutzimpfungen durch oder bei Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Tariflich erstattet werden die Kosten für staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen, Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B, Polio, Diphterie und Zeckenbiss-Encephalitis.

Ambulante Psychotherapie 75 %
Pro Kalenderjahr sind - nach vorheriger Zusage durch die SIGNAL Krankenversicherung a. G. - bis zu 50 Sitzungen für Psychotherapie bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattungsfähig, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen angeordnet und überwacht werden. Das gilt auch für in eigener Praxis tätige approbierte psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Ambulante Transportkosten 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächst erreichbaren Heilbehandler. Bei Notfall- oder Unfalltransporten, Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie beträgt die Erstattung 100 %.

Medikamente

Medikamente: 100 % für Generika und für Originalpräparate, falls Generika nicht vorhanden sind, sonst 75 %
Versichert sind alle vom Arzt / Zahnarzt verordneten wissenschaftlich allgemein anerkannten Medikamente und Verbandmittel, die Sie in einer Apotheke beziehen; darüber hinaus wird auch geleistet für Medikamente, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen. Erstattet werden z. B. auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Phytopharmaka.

Die Erstattung beträgt:

- 100 %, sofern auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird bzw. noch keine Generika auf dem Markt zur Verfügung stehen.
- 100 % für Medikamente bei nachgewiesener Unverträglichkeit von Generika (schwere allergische Reaktionen).
- 100 % für Medikamente bei Notfall- oder Unfallbehandlung.

Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und in der Regel preiswerter angeboten werden. Wie alle anderen Arzneimittel auch, werden Generika vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien untersucht und geprüft. Ob zu einem Originalpräparat ein Generikum existiert, kann Ihnen Ihr Apotheker sagen. Näheres finden Sie hierzu auch im Internet unter www.derprivatpatient.de

- 75 % in allen anderen Fällen.

Hilfsmittel und Heilmittel

Heilmittel, Logopädie, Ergotherapie 75 % / 100 %
Erstattet werden die Kosten für Heilmittel mit 75 % bis 500 EUR erstattungsfähiger Rechnungsbetrag (maximale Leistung 375 EUR je Kalenderjahr). Als Heilmittel gelten Massagen, Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Hydrotherapie und Packungen, Elektrotherapie, Lichttherapie sowie medizinische Bäder, wenn sie durch staatlich geprüfte Angehörige anerkannter Heil- und Hilfsberufe (Logopäden und Ergotherapeuten bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ) erbracht werden. Über die maximale Erstattung von 375 EUR hinaus werden solche Heilmittel zu 100 % erstattet, die in Verbindung mit besonders schweren Erkrankungen verordnet werden.

Als schwere Erkrankungen im Sinne dieser Bedingungen gelten:
Krebs (bösartige Neubildungen), dialysepflichtiges Nierenversagen, Multiple Sklerose, rheumatoide Arthritis, Alzheimer Krankheit, Morbus Parkinson, Verlust von großen Gliedmaßen, Schädelhirntrauma, Querschnittslähmung, Kinderlähmung, Verbrennungen, Schlaganfall, Wirbelkörperfraktur, amyotrophe Lateralsklerose, Arthrose im Knie bzw. der Hüfte, Morbus Bechterew, Mukoviszidose.

Hilfsmittel 100 %
Erstattungsfähig sind zu 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages die Kosten für Hilfsmittel (außer Sehhilfen), die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Als Hilfsmittel gelten nicht sanitäre Bedarfsartikel und medizinische Heilapparate (z. B. Heizkissen, Fieberthermometer).

Hilfsmittel gleicher Art, mit einem Kaufpreis bis einschließlich 500 Euro (oder deren Wartung und Reparatur) werden einmal pro Kalenderjahr ohne vorherige Zusage von der SIGNAL Krankenversicherung a. G. erstattet. Eine vorherige Zusage wird erforderlich, wenn diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr erstattet werden sollen.

Hilfsmittel mit einem Kaufpreis von über 500 Euro sowie Wartungs- und Reparaturkosten, welche diesen Betrag überschreiten, bedürfen der vorherigen Zusage der SIGNAL Krankenversicherung a. G. Wird keine vorherige Zusage eingeholt, werden die Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung a. G. angefallen wären.

Sehhilfen 100 %
Erstattungsfähig sind Kosten für Brillengestelle inkl. Gläser bis zu 150 EUR (ab 8 Dioptrien bis zu 300 EUR) alternativ Kontaktlinsen. Ein erneuter Anspruch auf Erstattung besteht alle 2 Kalenderjahre oder früher bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auf mindestens einem Auge.

Zahnersatz

Zahnärztliche Behandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung zu 100 %
Versichert sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahme sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektionen und ähnliche kleine Eingriffe. Ebenso werden die Aufwendungen für bis zu zwei professionelle Zahnreinigungen (PZR) je Kalenderjahr erstattet.

Zahnersatz bis zu 75 %
Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ die Kosten für Kronen, Brücken und Einlagefüllungen (Inlays) einschließlich Reparaturen sowie Kosten für implantologische Leistungen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen. Kosten für Verblendungen sind bis Zahn 5 erstattungsfähig. Für das 1. und 2. Kalenderjahr beträgt die Erstattung 75 %. Falls keine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung vorgenommen wird, reduziert sich ab dem 3. Kalenderjahr der Erstattungssatz für Zahnersatz von 75 % um jährlich 10 % auf höchstens 55 %. Dieser kann durch erneute jährliche Kontrolluntersuchungen ohne Befund wieder entsprechend auf 75 % erhöht werden.

Kieferorthopädie 75 %
Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/ GOZ die Kosten für Kieferorthopädie. Die Behandlung muss vor Beginn des 21. Lebensjahres begonnen werden.

Material- und Laborkosten
Die Kosten sind bis zu einer mittleren Preislage erstattungsfähig; die jeweiligen Beträge können bei der SIGNAL Krankenversicherung a. G. erfragt werden. Der Erstattungsprozentsatz richtet sich danach, ob es sich um Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie handelt; die Material- und Laborkosten werden mit dem selben Prozentsatz erstattet.

Höchstgrenzen
Die tariflichen Leistungen betragen:

- im ersten Versicherungsjahr bis 500 EUR.
- in den ersten beiden Versicherungsjahren gesamt bis 1.000 EUR.
- in den ersten drei Versicherungsjahren gesamt bis 2.000 EUR.
- in den ersten vier Versicherungsjahren gesamt bis 3.000 EUR.
- ab dem fünften Versicherungsjahr (jährlich) bis zu 4.000 EUR.

Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall.

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen 100 %
Versichert sind die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen.

Stationäre Transportkosten 100 %
Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Transportkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus übernommen, auch aus dem Ausland (medizinisch sinnvoller und vertretbarer Auslandsrücktransport); bei Tod im Ausland bis zu 11.000 EUR für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort.

Rückerstattung und sonstige Leistungen

Hohe Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit
Die BRE ist für die SIGNAL Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der Geschäftspolitik. Es wurde deshalb bereits jetzt beschlossen, dass wir an unsere anspruchsberechtigten Versicherten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 eine Beitragsrückerstattung auszahlen.

Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch, erhalten Sie aus diesem Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von 3 Monatsbeiträgen.

Diese BRE wird sogar schon für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung.

Entziehungsmaßnahmen 80 %
Versichert sind die Kosten für die erste Entziehungsmaßnahme, für die anderweitig ein Anspruch auf Kostenerstattung oder Sachleistung nicht geltend gemacht werden kann. Eine schriftliche Zusage ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Kosten für Nikotinentzug werden nicht übernommen.

Flexibles Optionsrecht

(gilt nicht für R-Tarifvariante = Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten) Hohe Flexibilität: 36 Monate und erneut 72 Monate nach erstmaligem Versicherungsbeginn im Tarif START können Sie ohne Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife (mit max. 2-Bettzimmer und gesondert berechenbaren Wahlleistungen) umstellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot gehören. Über die jeweils bestehende Umstellungsmöglichkeit werden Sie von uns 2 Monate vor Ablauf der Optionsdauer informiert.

Tarif privat START-PLUS bzw. Ausbildungstarif privat R-START-PLUS

Für alle, die einen günstigen Einstieg mit „PLUS“-Leistungen in die private Krankenversicherung wünschen:

- vollwertiger Krankenversicherungsschutz
- ambulante Psychotherapie
- günstige Beiträge
- nach Unfall: Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- nach Unfall: 2-Bettzimmer im Krankenhaus
- bis 90% Zahnersatz
- Optionsrecht auf Wechsel in noch leistungsstärkere Tarife
- Gesundheitsbonus bis zu 600 € jährlich
- Selbstbehaltstufe mit 480 €
- erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (3 Monatsbeiträge)

Start Plus

Leistungen im Detail

Artzt

bei Erstbehandlung oder Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Erstattungsfähig sind bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Leistungen von Ärzten, insbesondere Beratungen, Besuche einschließlich Wegegebühren, Untersuchungen und ambulant durchgeführte Operationen einschließlich Narkose, lokaler Betäubung, ärztlicher Assistenz und Sachkosten, Hilfe bei Entbindung und Fehlgeburt einschließlich Hebammenleistung.

Vorsorgeuntersuchungen durch oder bei Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen ab dem 20. Lebensjahr zur Früherkennung von Krankheiten, welche in den ''Krebsfrüherkennungs-Richtlinien'' und in den ''Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien'' nach § 91 SGB V genannt sind.

Schutzimpfungen durch oder bei Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Tariflich erstattet werden die Kosten für staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen, Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B, Polio, Diphterie und Zeckenbiss-Encephalitis.

Ambulante Psychotherapie 75 %
Pro Kalenderjahr sind - nach vorheriger Zusage durch die SIGNAL Krankenversicherung a. G. - bis zu 50 Sitzungen für Psychotherapie bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattungsfähig, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen angeordnet und überwacht werden. Das gilt auch für in eigener Praxis tätige approbierte psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Ambulante Transportkosten 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächst erreichbaren Heilbehandler. Bei Notfall- oder Unfalltransporten, Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie beträgt die Erstattung 100 %.

Medikamente

Medikamente: 100 % für Generika und für Originalpräparate, falls Generika nicht vorhanden sind, sonst 75 %
Versichert sind alle vom Arzt / Zahnarzt verordneten wissenschaftlich allgemein anerkannten Medikamente und Verbandmittel, die Sie in einer Apotheke beziehen; darüber hinaus wird auch geleistet für Medikamente, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen. Erstattet werden z. B. auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Phytopharmaka.

Die Erstattung beträgt:

- 100 %, sofern auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird bzw. noch keine Generika auf dem Markt zur Verfügung stehen.
- 100 % für Medikamente bei nachgewiesener Unverträglichkeit von Generika (schwere allergische Reaktionen).
- 100 % für Medikamente bei Notfall- oder Unfallbehandlung.

Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und in der Regel preiswerter angeboten werden. Wie alle anderen Arzneimittel auch, werden Generika vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien untersucht und geprüft. Ob zu einem Originalpräparat ein Generikum existiert, kann Ihnen Ihr Apotheker sagen. Näheres finden Sie hierzu auch im Internet unter www.derprivatpatient.de

- 75 % in allen anderen Fällen.

Hilfsmittel und Heilmittel

Heilmittel, Logopädie, Ergotherapie 75 % / 100 %
Erstattet werden die Kosten für Heilmittel mit 75 % bis 500 EUR erstattungsfähiger Rechnungsbetrag (maximale Leistung 375 EUR je Kalenderjahr). Als Heilmittel gelten Massagen, Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Hydrotherapie und Packungen, Elektrotherapie, Lichttherapie sowie medizinische Bäder, wenn sie durch staatlich geprüfte Angehörige anerkannter Heil- und Hilfsberufe (Logopäden und Ergotherapeuten bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ) erbracht werden. Über die maximale Erstattung von 375 EUR hinaus werden solche Heilmittel zu 100 % erstattet, die in Verbindung mit besonders schweren Erkrankungen verordnet werden.

Als schwere Erkrankungen im Sinne dieser Bedingungen gelten:
Krebs (bösartige Neubildungen), dialysepflichtiges Nierenversagen, Multiple Sklerose, rheumatoide Arthritis, Alzheimer Krankheit, Morbus Parkinson, Verlust von großen Gliedmaßen, Schädelhirntrauma, Querschnittslähmung, Kinderlähmung, Verbrennungen, Schlaganfall, Wirbelkörperfraktur, amyotrophe Lateralsklerose, Arthrose im Knie bzw. der Hüfte, Morbus Bechterew, Mukoviszidose.

Hilfsmittel 100 %
Erstattungsfähig sind zu 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages die Kosten für Hilfsmittel (außer Sehhilfen), die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Als Hilfsmittel gelten nicht sanitäre Bedarfsartikel und medizinische Heilapparate (z. B. Heizkissen, Fieberthermometer).

Hilfsmittel gleicher Art, mit einem Kaufpreis bis einschließlich 500 Euro (oder deren Wartung und Reparatur) werden einmal pro Kalenderjahr ohne vorherige Zusage von der SIGNAL Krankenversicherung a. G. erstattet. Eine vorherige Zusage wird erforderlich, wenn diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr erstattet werden sollen.

Hilfsmittel mit einem Kaufpreis von über 500 Euro sowie Wartungs- und Reparaturkosten, welche diesen Betrag überschreiten, bedürfen der vorherigen Zusage der SIGNAL Krankenversicherung a. G. Wird keine vorherige Zusage eingeholt, werden die Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung a. G. angefallen wären.

Sehhilfen 100 %
Erstattungsfähig sind Kosten für Brillengestelle inkl. Gläser bis zu 150 EUR (ab 8 Dioptrien bis zu 300 EUR) alternativ Kontaktlinsen. Ein erneuter Anspruch auf Erstattung besteht alle 2 Kalenderjahre oder früher bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auf mindestens einem Auge.

Zahnarzt

Zahnärztliche Behandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung zu 100 %
Versichert sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahme sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektionen und ähnliche kleine Eingriffe. Ebenso werden die Aufwendungen für bis zu zwei professionelle Zahnreinigungen (PZR) je Kalenderjahr erstattet.

Zahnersatz bis zu 90 %
Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/ GOZ die Kosten für Kronen, Brücken und Einlagefüllungen (Inlays) einschließlich Reparaturen sowie Kosten für implantologische Leistungen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen. Kosten für Verblendungen sind bis Zahn 5 erstattungsfähig. Für das 1. und 2. Kalenderjahr beträgt die Erstattung 90 %. Falls keine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung vorgenommen wird, reduziert sich ab dem 3. Kalenderjahr der Erstattungssatz für Zahnersatz von 90 % um jährlich 10 % auf höchstens 70 %. Dieser kann durch erneute jährliche Kontrolluntersuchungen ohne Befund wieder entsprechend auf 90 % erhöht werden.

Kieferorthopädie 80 % + 20 % zusätzlich bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme
Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ die Kosten für Kieferorthopädie. Die Behandlung muss vor Beginn des 21. Lebensjahres begonnen werden.

Material- und Laborkosten
Die Kosten sind bis zu einer mittleren Preislage erstattungsfähig; die jeweiligen Beträge können bei der SIGNAL Krankenversicherung a. G. erfragt werden. Der Erstattungsprozentsatz richtet sich danach, ob es sich um Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie handelt; die Material- und Laborkosten werden mit dem selben Prozentsatz erstattet.

Höchstgrenzen
Die tariflichen Leistungen betragen:

im ersten Versicherungsjahr bis 500 EUR.
in den ersten beiden Versicherungsjahren gesamt bis 1.000 EUR.
in den ersten drei Versicherungsjahren gesamt bis 2.000 EUR.
in den ersten vier Versicherungsjahren gesamt bis 3.000 EUR.
ab dem fünften Versicherungsjahr 4.000 EUR pro Jahr.

Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall.

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen 100 %
Versichert sind die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen.

Stationäre Transportkosten 100 %
Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Transportkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus übernommen, auch aus dem Ausland (medizinisch sinnvoller und vertretbarer Auslandsrücktransport); bei Tod im Ausland bis zu 11.000 EUR für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort.

Wahlleistung „Arzt“ 100 % bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt
Erstattungsfähig sind die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wahlleistung „Zweibettzimmer“ 100 % bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt
Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für die Unterbringung in einem gesondert berechenbaren Zweibettzimmer.

Rückerstattung und sonstige Leistungen

Gesundheitsbonus
Werden keine Leistungen in Anspruch genommen erhalten Sie als tarifliche Leistung einen Gesundheitsbonus mit folgender Staffel:

Dauer der leistungsfreien JahreHöhe des Gesundheitsbonus*)
1 Kalenderjahr400 Euro
2 Kalenderjahr500 Euro
nach 3 und mehr Kalenderjahren in Folge600 Euro

Leistungsfreie Vorversicherungszeiten aus privater oder gesetzlicher Krankenversicherung werden angerechnet.

Der Gesundheitsbonus wird sogar schon für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung. Die Auszahlung des Gesundheitsbonus hat keinen Einfluss auf die Auszahlung einer Beitragsrückerstattung.

* unter 20-Jährige und Versicherte nach Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten die Hälfte

Entziehungsmaßnahmen 80 %
Versichert sind die Kosten für die erste Entziehungsmaßnahme, für die anderweitig ein Anspruch auf Kostenerstattung oder Sachleistung nicht geltend gemacht werden kann. Eine schriftliche Zusage ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Kosten für Nikotinentzug werden nicht übernommen.

Hohe Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit
Die BRE ist für die SIGNAL Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der Geschäftspolitik. Es wurde deshalb bereits jetzt beschlossen, dass wir an unsere anspruchsberechtigten Versicherten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 eine Beitragsrückerstattung auszahlen.

Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch, erhalten Sie aus diesem Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von 3 Monatsbeiträgen.

Diese BRE wird sogar schon für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung.

Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch (Ausnahme: tarifliche Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen), erhalten Sie aus diesem Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von 3 Monatsbeiträgen.

Diese BRE wird bereits für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung.

Flexibles Optionsrecht

(gilt nicht für R-Tarifvariante = Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten) Hohe Flexibilität: 36 Monate und erneut 72 Monate nach erstmaligem Versicherungsbeginn im Tarif START-PLUS können Sie ohne Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife (mit max. 2-Bettzimmer und gesondert berechenbaren Wahlleistungen) umstellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot gehören. Über die jeweils bestehende Umstellungsmöglichkeit werden Sie von uns 2 Monate vor Ablauf der Optionsdauer informiert.

Tarif privat KOMFORT bzw. Ausbildungstarif privat R-KOMFORT

Für alle, die sich mehr Komfort für ihre private Krankenversicherung wünschen:

- Komfort-Krankenversicherungsschutz - Selbstbehaltstufen möglich mit 480 € oder 960 € oder 2.400 € - Heilpraktikerbehandlung - ambulante Psychotherapie - Chefarztbehandlung im Krankenhaus - 2-Bettzimmer im Krankenhaus - Rooming-in - bis 90% Zahnersatz - Optionsrecht auf Wechsel in noch leistungsstärkere Tarife - erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (3 Monatsbeiträge)

Komfort

Leistungen im Detail

Arzt

Bei Erstbehandlung oder Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Erstattungsfähig sind bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Leistungen von Ärzten, insbesondere Beratungen, Besuche einschließlich Wegegebühren, Untersuchungen und ambulant durchgeführte Operationen einschließlich Narkose, lokaler Betäubung, ärztlicher Assistenz und Sachkosten, Hilfe bei Entbindung und Fehlgeburt einschließlich Hebammenleistung.

Vorsorgeuntersuchungen durch oder bei Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Hierzu zählen insbesondere gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen, wie sie z. B. in den Krebsfrüherkennungsrichtlinien oder den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien genannt sind.

Schutzimpfungen durch oder bei Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Sie erhalten einschließlich der Aufwendung für den Impfstoff die Kosten für Schutzimpfungen, z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfung, auch über die staatlich empfohlenen Impfungen hinaus.

Ambulante Psychotherapie 75 %
Pro Kalenderjahr sind bis zu 50 Sitzungen für Psychotherapie bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattungsfähig, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen angeordnet und überwacht werden. Das gilt auch für in eigener Praxis tätige approbierte psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Ab der 31. Sitzung ist eine vorherige schriftliche Zusage erforderlich.

Ambulante Transportkosten 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächst erreichbaren Heilbehandler sowie Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie.

Medikamente

Medikamente 100 % / 75 %
Erstattet werden alle von Ärzten verordneten wissenschaftlich allgemein anerkannten Medikamente und Verbandmittel, die in einer Apotheke bezogen werden. Darüber hinaus wird auch geleistet für Medikamente, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen. Erstattet werden z.B. auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Phytopharmaka.

Die Erstattung beträgt:

- 100 %, sofern auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird bzw. noch keine Generika auf dem Markt zur Verfügung stehen.
- 100 % für Medikamente bei nachgewiesener Unverträglichkeit von Generika (schwere allergische Reaktionen).
- 100 % für Medikamente bei Notfall- oder Unfallbehandlung.

Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und in der Regel preiswerter angeboten werden. Wie alle anderen Arzneimittel auch, werden Generika vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien untersucht und geprüft. Ob zu einem Originalpräparat ein Generikum existiert, kann Ihnen Ihr Apotheker sagen. Näheres finden Sie hierzu auch im Internet unter www.derprivatpatient.de

- 75 % in allen anderen Fällen.

Hilfsmittel und Heilmittel

Heilpraktikerbehandlung inklusive Verordnungen 75 %
Auch die Behandlung durch Heilpraktiker ist selbstverständlich möglich. Wir erstatten bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) und einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR.

Heilmittel, Logopädie, Ergotherapie 100 % / 75 %
Wir leisten 100 %, sofern eine schwere Erkrankung vorliegt, ansonsten 75 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.

Als schwere Erkrankungen im Sinne dieser Bedingungen gelten:
Krebs (bösartige Neubildungen), dialysepflichtiges Nierenversagen, Multiple Sklerose, rheumatoide Arthritis, Alzheimer Krankheit, Morbus Parkinson, Verlust von großen Gliedmaßen, Schädelhirntrauma, Querschnittslähmung, Kinderlähmung, Verbrennungen, Schlaganfall, Wirbelkörperfraktur, amyotrophe Lateralsklerose, Arthrose im Knie bzw. der Hüfte, Morbus Bechterew, Mukoviszidose.

Hilfsmittel 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für Hilfsmittel (außer Sehhilfen), die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Als Hilfsmittel gelten nicht sanitäre Bedarfsartikel und medizinische Heilapparate (z. B. Heizkissen, Fieberthermometer).

Hilfsmittel gleicher Art, mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 Euro (oder deren Wartung und Reparatur) werden einmal pro Kalenderjahr ohne vorherige Zusage von der SIGNAL Krankenversicherung a. G. erstattet. Eine vorherige Zusage wird erforderlich, wenn diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr erstattet werden sollen.

Hilfsmittel mit einem Kaufpreis von über 1.000 Euro sowie Wartungs- und Reparaturkosten, welche diesen Betrag überschreiten, bedürfen der vorherigen Zusage der SIGNAL Krankenversicherung a. G.. Wird keine vorherige Zusage eingeholt, werden die Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (Miete, Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung a. G. angefallen wären.

Sehhilfen 100 %
Erstattungsfähig sind Kosten für Brillengestelle inkl. Gläser bis zu 150 EUR (ab 8 Dioptrien bis zu 300 EUR) alternativ Kontaktlinsen. Ein erneuter Anspruch auf Erstattung besteht alle 2 Kalenderjahre oder früher bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auf mindestens einem Auge.

Zahnarzt

Zahnärztliche Behandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung zu 100 %
Versichert sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahme sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektionen und ähnliche kleine Eingriffe. Ebenso werden die Aufwendungen für zwei professionelle Zahnreinigungen (PZR) je Kalenderjahr erstattet.

Zahnersatz bis zu 90 %
Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/ GOZ die Kosten für Zahnersatz, einschließlich Einzelkronen und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für implantologische Leistungen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen. Für das 1. und 2. Kalenderjahr beträgt die Erstattung 90 %. Falls keine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung vorgenommen wird, reduziert sich ab dem 3. Kalenderjahr der Erstattungssatz für Zahnersatz von 90 % um jährlich 10 % auf höchstens 70 %. Dieser kann durch erneute jährliche Kontrolluntersuchungen ohne Befund wieder entsprechend auf 90 % erhöht werden.

Kieferorthopädie 80 % + 20 % zusätzlich bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme
Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ die Kosten für Kieferorthopädie. Die Behandlung muss vor Beginn des 21. Lebensjahres begonnen werden.

Material- und Laborkosten
Die Kosten sind bis zu einer mittleren Preislage erstattungsfähig; die jeweiligen Beträge können bei der SIGNAL Krankenversicherung erfragt werden. Der Erstattungsprozentsatz richtet sich danach, ob es sich um Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie handelt; die Material- und Laborkosten werden mit dem selben Prozentsatz erstattet.

Höchstgrenzen
Die tariflichen Leistungen betragen:

- im ersten Versicherungsjahr bis 750 EUR.
- in den ersten beiden Versicherungsjahren gesamt bis 1.500 EUR.
- in den ersten drei Versicherungsjahren gesamt bis 3.000 EUR.
- in den ersten vier Versicherungsjahren gesamt bis 4.500 EUR.
- ab dem fünften Versicherungsjahr (jährlich) bis zu 5.000 EUR.

Die Höchstsätze entfallen bei Unfall.

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen 100 %
Abgesichert sind, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, die allgemeinen Krankenhausleistungen. Allerdings entfällt mit einer SIGNAL Krankenversicherung die tägliche Eigenbeteiligung und Sie haben die freie Krankenhauswahl.

Wahlleistung „Arzt“ 100 %
Erstattungsfähig sind die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wahlleistung „Zweibettzimmer“ 100 %
Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für die Unterbringung in einem gesondert berechenbaren Zweibettzimmer.

Stationäre Transportkosten 100 %
Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Transportkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus übernommen, auch aus dem Ausland (medizinisch sinnvoller und vertretbarer Auslandsrücktransport); bei Tod im Ausland bis zu 11.000 EUR für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort.

Ersatz-Krankenhaustagegeld
Bei Verzicht auf die Wahlleistung „Arzt“ wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 EUR gezahlt, bei Verzicht auf die Wahlleistung „2-Bettzimmer“ 20 EUR (Personen unter 20 Jahre 15 EUR bzw. 10 EUR).

Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus (Rooming-in)
Auch die gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung eines Elternteils werden unter bestimmten Voraussetzungen tariflich für die Dauer von 14 Tagen mit max. 25 EUR täglich übernommen.

Alternative: bei ambulanten Operationen zusätzlich 200 EUR
Sie erhalten zusätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten bei einer ambulanten Operation nach § 115 b SGB V einen Pauschalbetrag in Höhe von 200 EUR.

Rückerstattung und sonstige Leistungen

Hohe Beitragsrückerstattung (BRE)
Die BRE ist für die SIGNAL Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der Geschäftspolitik. Es wurde deshalb bereits jetzt beschlossen, dass wir an unsere anspruchsberechtigten Versicherten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 eine Beitragsrückerstattung auszahlen.

Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch, erhalten Sie aus diesem Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von 3 Monatsbeiträgen.

Diese BRE wird sogar schon für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung.

Flexibles Optionsrecht

(gilt nicht für R-Tarifvariante = Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten) Hohe Flexibilität: 36 Monate und erneut 72 Monate nach erstmaligem Versicherungsbeginn im Tarif KOMFORT können Sie ohne Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife umstellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot gehören. Über die jeweils bestehende Umstellungsmöglichkeit werden Sie von uns 2 Monate vor Ablauf der Optionsdauer informiert.

Tarif privat KOMFORT-PLUS bzw. Ausbildungstarif privat R-KOMFORT-PLUS

Für alle, die sich mehr Komfort mit „PLUS“-Leistungen für ihre private Krankenversicherung wünschen:

- Komfort-Krankenversicherungsschutz
- freie Arztwahl
- Selbstbehaltstufen möglich mit 480 € oder 960 € oder 2.400 €
- Heilpraktikerbehandlung
- ambulante Psychotherapie
- Zuschuss zu einer Haushaltspflegekraft
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- 2-Bettzimmer im Krankenhaus (nach Unfall: 1-Bettzimmer)
- Rooming-in
- bis 90% Zahnersatz
- Optionsrecht auf Wechsel in noch leistungsstärkere Tarife
- erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (3 Monatsbeiträge)
- Gesundheitsbonus bis zu 900 € jährlich

Komfort Plus

Leistungen im Detail

Arzt, Heilpraktiker etc.

bei ärztlicher Behandlung 100 %
Sie können sich den Arzt aussuchen, dem Sie vertrauen; Ihre Auswahl ist nicht auf Kassenärzte beschränkt. Selbstverständlich gilt das auch für Spezialisten - und zwar ohne Überweisung oder andere Formalitäten. Wir leisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ).

Vorsorgeuntersuchungen 100 %
Wir erstatten Ihnen sämtliche Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten notwendig sind. Untersuchungen und Behandlungen in Diagnosezentren werden nach vorheriger Zustimmung durch die SIGNAL Krankenversicherung a. G. übernommen.

Schutzimpfungen 100 %
Sie erhalten einschließlich der Aufwendung für den Impfstoff die Kosten für Schutzimpfungen, z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfung, auch über die staatlich empfohlenen Impfungen hinaus.

Heilpraktikerbehandlung inklusive Verordnungen 80 %
Auch die Behandlung durch Heilpraktiker ist selbstverständlich möglich. Wir erstatten bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses (GebüH) und einem Rechnungsbetrag von 2.000 EUR.

Ambulante Psychotherapie 80 %
Pro Kalenderjahr sind bis zu 50 Sitzungen für Psychotherapie bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattungsfähig, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen angeordnet und überwacht werden. Das gilt auch für in eigener Praxis tätige approbierte psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Ab der 31. Sitzung ist eine vorherige schriftliche Zusage erforderlich.

Ambulante Transportkosten 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für medizinisch notwendige Transporte sowie bei Gehunfähigkeit zum und vom nächst erreichbaren Heilbehandler und Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie.

Medikamente

Medikamente 100 % / 80 %
Erstattet werden alle von Ärzten verordneten wissenschaftlich allgemein anerkannten Medikamente und Verbandmittel, die in einer Apotheke bezogen werden. Darüber hinaus wird auch geleistet für Medikamente, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen. Erstattet werden z.B. auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Phytopharmaka.

Die Erstattung beträgt:

- 100 %, sofern auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird bzw. noch keine Generika auf dem Markt zur Verfügung stehen.
- 100 % für Medikamente bei nachgewiesener Unverträglichkeit von Generika (schwere allergische Reaktionen).
- 100 % für Medikamente bei Notfall- oder Unfallbehandlung.

Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und in der Regel preiswerter angeboten werden. Wie alle anderen Arzneimittel auch, werden Generika vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien untersucht und geprüft. Ob zu einem Originalpräparat ein Generikum existiert, kann Ihnen Ihr Apotheker sagen. Näheres finden Sie hierzu auch im Internet unter www.derprivatpatient.de

- 80 % in allen anderen Fällen.

Hilfsmittel und Heilmittel

Heilmittel, Logopädie, Ergotherapie 100 % / 80 %
Wir leisten 100 %, sofern eine schwere Erkrankung vorliegt, ansonsten 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.

Als schwere Erkrankungen im Sinne dieser Bedingungen gelten:
Krebs (bösartige Neubildungen), dialysepflichtiges Nierenversagen, Multiple Sklerose, rheumatoide Arthritis, Alzheimer Krankheit, Morbus Parkinson, Verlust von großen Gliedmaßen, Schädelhirntrauma, Querschnittslähmung, Kinderlähmung, Verbrennungen, Schlaganfall, Wirbelkörperfraktur, amyotrophe Lateralsklerose, Arthrose im Knie bzw. der Hüfte, Morbus Bechterew, Mukoviszidose.

Hilfsmittel 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für Hilfsmittel (außer Sehhilfen), die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Als Hilfsmittel gelten nicht sanitäre Bedarfsartikel und medizinische Heilapparate (z. B. Heizkissen, Fieberthermometer).

Hilfsmittel gleicher Art, mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 Euro (oder deren Wartung und Reparatur) werden einmal pro Kalenderjahr ohne vorherige Zusage von der SIGNAL Krankenversicherung a. G. erstattet. Eine vorherige Zusage wird erforderlich, wenn diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr erstattet werden sollen.

Hilfsmittel mit einem Kaufpreis von über 1.000 Euro sowie Wartungs- und Reparaturkosten, welche diesen Betrag überschreiten, bedürfen der vorherigen Zusage der SIGNAL Krankenversicherung a. G.. Wird keine vorherige Zusage eingeholt, werden die Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung a. G. angefallen wären.

Sehhilfen 100 %
Erstattungsfähig sind Kosten für Brillengestelle inkl. Gläser bis zu 300 EUR (ab 8 Dioptrien bis zu 600 EUR) alternativ Kontaktlinsen. Ein erneuter Anspruch auf Erstattung besteht alle 2 Kalenderjahre oder früher bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auf mindestens einem Auge.

Zahnarzt

Zahnärztliche Behandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung zu 100 %
Versichert sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahme sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektionen und ähnliche kleine Eingriffe. Ebenso werden die Aufwendungen für zwei professionelle Zahnreinigungen (PZR) erstattet.

Zahnersatz bis zu 90 %
Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/ GOZ die Kosten für Zahnersatz, einschließlich Einzelkronen und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für implantologische Leistungen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen. Für das 1. und 2. Kalenderjahr beträgt die Erstattung 90 %. Falls keine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung vorgenommen wird, reduziert sich ab dem 3. Kalenderjahr der Erstattungssatz für Zahnersatz von 90 % um jährlich 10 % auf höchstens 70 %. Dieser kann durch erneute jährliche Kontrolluntersuchungen ohne Befund wieder entsprechend auf 90 % erhöht werden.

Kieferorthopädie 80 % + 20 % zusätzlich bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme
Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ die Kosten für Kieferorthopädie. Die Behandlung muss vor Beginn des 21. Lebensjahres begonnen werden.

Material- und Laborkosten
Die Kosten sind bis zu einer mittleren Preislage erstattungsfähig; die jeweiligen Beträge können bei der SIGNAL Krankenversicherung erfragt werden. Der Erstattungsprozentsatz richtet sich danach, ob es sich um Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie handelt; die Material- und Laborkosten werden mit dem selben Prozentsatz erstattet.

Höchstgrenzen
Die tariflichen Leistungen betragen:

- im ersten Versicherungsjahr bis 750 EUR.
- in den ersten beiden Versicherungsjahren gesamt bis 1.500 EUR.
- in den ersten drei Versicherungsjahren gesamt bis 3.000 EUR.
- in den ersten vier Versicherungsjahren gesamt bis 4.500 EUR.

Ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Begrenzung. Die Höchstsätze entfallen bei Unfall.

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen 100 %
Abgesichert sind, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, die allgemeinen Krankenhausleistungen. Allerdings entfällt mit einer SIGNAL Krankenversicherung die tägliche Eigenbeteiligung und Sie haben die freie Krankenhauswahl.

Wahlleistung "Arzt" 100 %
Erstattungsfähig sind die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wahlleistung "Zweibettzimmer" 100 %
Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für die Unterbringung in einem gesondert berechenbaren Zweibettzimmer. Wenn Sie lieber im Einbettzimmer liegen möchten, zahlen Sie lediglich einen Eigenanteil von 40 EUR pro Tag. Diese Selbstbeteiligung entfällt, wenn Sie aufgrund eines Unfalls ins Krankenhaus müssen. Wenn Sie zusätzlich ein Krankenhaustagegeld von 40 EUR vereinbaren, sichern Sie sich die Unterbringung im Einbettzimmer auch bei einem krankheitsbedingten Krankenhausaufenthalt.

Stationäre Transportkosten 100 %
Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Transportkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus übernommen, auch aus dem Ausland (medizinisch sinnvoller und vertretbarer Auslandsrücktransport); bei Tod im Ausland bis zu 11.000 EUR für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort.

Ersatz-Krankenhaustagegeld
Bei Verzicht auf die Wahlleistung "Arzt" wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 EUR gezahlt, bei Verzicht auf die Wahlleistung "2-Bettzimmer" 20 EUR (Personen unter 20 Jahre 15 EUR bzw. 10 EUR).

Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus (Rooming-in)
Auch die gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung eines Elternteils werden unter bestimmten Voraussetzungen tariflich für die Dauer von 14 Tagen mit max. 25 EUR täglich übernommen.

Alternative: bei ambulanten Operationen zusätzlich 200 EUR
Sie erhalten zusätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten bei einer ambulanten Operation nach § 115 b SGB V einen Pauschalbetrag in Höhe von 200 EUR.

Rückerstattung und sonstige Leistungen

Gesundheitsbonus
Werden keine Leistungen in Anspruch genommen (Ausnahme: tarifliche Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen), erhalten Sie als tarifliche Leistung einen Gesundheitsbonus mit folgender Staffel:

Dauer der leistungsfreien JahreHöhe des Gesundheitsbonus *)
1 Kalenderjahr600 EUR
2 Kalenderjahre in Folge750 EUR
nach 3 und mehr Kalenderjahren in Folge900 EUR

Leistungsfreie Vorversicherungszeiten aus privater oder gesetzlicher Krankenversicherung werden angerechnet.

Der Gesundheitsbonus wird sogar schon für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung. Die Auszahlung des Gesundheitsbonus hat keinen Einfluss auf die Auszahlung einer Beitragsrückerstattung.

* unter 20-Jährige und Versicherte nach Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten die Hälfte

Hohe Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit
Die BRE ist für die SIGNAL Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der Geschäftspolitik. Es wurde deshalb bereits jetzt beschlossen, dass wir an unsere anspruchsberechtigten Versicherten auch in den Jahren 2015, 2016 und 2017 unter den bedingungsgemäßen Voraussetzungen eine Beitragsrückerstattung auszahlen.

Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch (Ausnahme: tarifliche Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen), erhalten Sie aus diesem Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von 3 Monatsbeiträgen.

Diese BRE wird bereits für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung.

Entziehungsmaßnahmen 80 %
Versichert sind die Kosten für die erste Entziehungsmaßnahme, für die anderweitig ein Anspruch auf Kostenerstattung oder Sachleistung nicht geltend gemacht werden kann. Eine schriftliche Zusage ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Kosten für Nikotinentzug werden nicht übernommen.

Zuschuss bei einer Haushaltspflegekraft
Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen für max. vier Wochen pro Kalenderjahr 10 Euro pro Stunde (max. 80 Euro pro Tag) erstattet.

Optionsrecht

(gilt nicht für R-Tarifvariante = Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten) Hohe Flexibilität: 36 Monate und erneut 72 Monate nach erstmaligem Versicherungsbeginn in den KOMFORT-PLUS Tarifen können Sie ohne Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife umstellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot gehören. Über die jeweils bestehende Umstellungsmöglichkeit werden Sie von uns 2 Monate vor Ablauf der Optionsdauer informiert.

Tarif privat EXKLUSIV 0 bzw. Ausbildungstarif privat R-EXKLUSIV 0

Für alle, die sich exklusive Leistungen für ihre private Krankenversicherung wünschen:

- exklusiver Krankenversicherungsschutz
- freie Arztwahl
- Selbstbehaltstufen möglich mit 0 € oder 480 € oder 960 €
- Heilpraktikerbehandlung
- ambulante Psychotherapie
- Augenlaserkorrektur anstelle einer Sehhilfe
- Zuschuss zu einer Haushaltspflegekraft
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- 1 oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus
- Rooming-in
- bis 90% Zahnersatz
- Beitragsbefreiung in Pflegestufe III
- Optionsrecht auf Wechsel in noch leistungsstärkere Tarife
- erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (3 Monatsbeiträge)

Exklusiv

Leistungen im Detail

Arzt, Heilpraktiker etc.

bei ärztlicher Behandlung 100 %
Sie können sich den Arzt aussuchen, dem Sie vertrauen; Ihre Auswahl ist nicht auf Kassenärzte beschränkt. Selbstverständlich gilt das auch für Spezialisten - und zwar ohne Überweisung oder andere Formalitäten. Wir leisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ).

Vorsorgeuntersuchungen 100 %
Wir erstatten Ihnen sämtliche Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten notwendig sind. Untersuchungen und Behandlungen in Diagnosezentren werden nach vorheriger Zustimmung durch die SIGNAL Krankenversicherung a. G. übernommen.

Schutzimpfungen 100 %
Sie erhalten einschließlich der Aufwendung für den Impfstoff die Kosten für Schutzimpfungen, z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfung, auch über die staatlich empfohlenen Impfungen hinaus.

Ambulante Psychotherapie 80 %
Pro Kalenderjahr sind bis zu 50 Sitzungen für Psychotherapie bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattungsfähig, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen angeordnet und überwacht werden. Das gilt auch für in eigener Praxis tätige approbierte psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Ab der 31. Sitzung ist eine vorherige schriftliche Zusage erforderlich.

Ambulante Transportkosten 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für medizinisch notwendige Transporte sowie bei Gehunfähigkeit zum und vom nächst erreichbaren Heilbehandler und Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie.

Heilpraktikerbehandlung inklusive Verordnungen 80 %
Auch die Behandlung durch Heilpraktiker ist selbstverständlich möglich. Wir erstatten bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses (GebüH) für wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden und einem Rechnungsbetrag von 2.000 EUR je Kalenderjahr.

Medikamente

Medikamente 100 %
Erstattet werden alle von Ärzten verordneten wissenschaftlich allgemein anerkannten Medikamente und Verbandmittel, die in einer Apotheke bezogen werden. Darüber hinaus wird auch geleistet für Medikamente, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen. Erstattet werden z.B. auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Phytopharmaka.

Hilfsmittel und Heilmittel

Heilmittel, Logopädie, Ergotherapie 100 % / 80 %
Wir leisten 100 %, sofern eine schwere Erkrankung vorliegt, ansonsten 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.

Als schwere Erkrankungen im Sinne dieser Bedingungen gelten:
Krebs (bösartige Neubildungen), dialysepflichtiges Nierenversagen, Multiple Sklerose, rheumatoide Arthritis, Alzheimer Krankheit, Morbus Parkinson, Verlust von großen Gliedmaßen, Schädelhirntrauma, Querschnittslähmung, Kinderlähmung, Verbrennungen, Schlaganfall, Wirbelkörperfraktur, amyotrophe Lateralsklerose, Arthrose im Knie bzw. der Hüfte, Morbus Bechterew, Mukoviszidose.

Hilfsmittel 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für Hilfsmittel (außer Sehhilfen), die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Als Hilfsmittel gelten nicht sanitäre Bedarfsartikel und medizinische Heilapparate (z. B. Heizkissen, Fieberthermometer).

Hilfsmittel gleicher Art, mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 Euro (oder deren Wartung und Reparatur) werden einmal pro Kalenderjahr ohne vorherige Zusage von der SIGNAL Krankenversicherung a. G. erstattet. Eine vorherige Zusage wird erforderlich, wenn diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr erstattet werden sollen.

Hilfsmittel mit einem Kaufpreis von über 1.000 Euro sowie Wartungs- und Reparaturkosten, welche diesen Betrag überschreiten, bedürfen der vorherigen Zusage der SIGNAL Krankenversicherung a. G.. Wird keine vorherige Zusage eingeholt, werden die Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (Miete, Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung a. G. angefallen wären.

Sehhilfen / Operationen zur Sehschärfenkorrektur 100 %
Erstattungsfähig sind Kosten für Brillengestelle inkl. Gläser bis zu 300 EUR (ab 8 Dioptrien bis zu 600 EUR) oder alternativ Kontaktlinsen. Ein erneuter Anspruch auf Erstattung besteht alle 2 Kalenderjahre oder früher bei Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge.

Nach Ablauf von 3 Kalenderjahren seit Beginn der Versicherung nach dem Tarif EXKLUSIV entsteht Ihnen ein Anspruch auf Erstattung für brechkraftverändernde Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK). Wir übernehmen die Kosten (insgesamt für beide Augen) bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrages von bis zu 1.500 EUR. Wird die Erstattung für die brechkraftverändernde Augenlaserkorrektur in Anspruch genommen, dann besteht im entsprechenden Kalenderjahr der Operation und in den darauf folgenden fünf Kalenderjahren kein Anspruch auf Erstattung von Sehhilfen.

Zahnärzte

Zahnärztliche Behandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung zu 100 %
Versichert sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahmen sowie Mund- und Paradontosebehandlung, Wurzelspitzenresektionen und ähnliche kleine Eingriffe. Ebenso werden die Aufwendungen für zwei professionelle Zahnreinigungen (PZR) erstattet.

Zahnersatz bis zu 90 %
Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/ GOZ die Kosten für Zahnersatz, einschließlich Einzelkronen und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für implantologische Leistungen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen. Für das 1. und 2. Kalenderjahr beträgt die Erstattung 90 %. Falls keine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung vorgenommen wird, reduziert sich ab dem 3. Kalenderjahr der Erstattungssatz für Zahnersatz von 90 % auf 80 %, im Folgejahr auf 75 %. Dieser kann durch erneute jährliche Kontrolluntersuchungen ohne Befund wieder entsprechend auf bis zu 90 % erhöht werden.

Kieferorthopädie 80 % + 20 % zusätzlich bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme
Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ die Kosten für Kieferorthopädie. Die Behandlung muss vor Beginn des 21. Lebensjahres begonnen werden.

Material- und Laborkosten
Die Kosten sind bis zu einer mittleren Preislage erstattungsfähig; die jeweiligen Beträge können bei der SIGNAL Krankenversicherung erfragt werden. Der Erstattungsprozentsatz richtet sich danach, ob es sich um Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie handelt; die Material- und Laborkosten werden mit dem selben Prozentsatz erstattet.

Höchstgrenzen
Die tariflichen Leistungen betragen:

- im ersten Versicherungsjahr bis 750 EUR.
- in den ersten beiden Versicherungsjahren gesamt bis 1.500 EUR.
- in den ersten drei Versicherungsjahren gesamt bis 3.000 EUR.
- in den ersten vier Versicherungsjahren gesamt bis 4.500 EUR.

Ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Begrenzung. Die Höchstsätze entfallen bei Unfall.

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen 100 %
Abgesichert sind, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, die allgemeinen Krankenhausleistungen. Allerdings entfällt mit einer SIGNAL Krankenversicherung die tägliche Eigenbeteiligung und Sie haben die freie Krankenhauswahl.

Wahlleistung "Arzt" 100 %
Erstattungsfähig sind die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wahlleistung "Ein- oder Zweibettzimmer" 100 %
Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für die Unterbringung in einem gesondert berechenbaren Ein- oder Zweibettzimmer.

Stationäre Transportkosten 100 %
Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Transportkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus übernommen, auch aus dem Ausland (medizinisch sinnvoller und vertretbarer Auslandsrücktransport); bei Tod im Ausland bis zu 11.000 EUR für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort.

Ersatz-Krankenhaustagegeld
Bei Verzicht auf die Wahlleistung "Arzt" wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 EUR gezahlt, bei Verzicht auf die Wahlleistung „Ein- oder Zweibettzimmer“ 20 EUR (Personen unter 20 Jahre 15 EUR bzw. 10 EUR).

Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus (Rooming-in)
Auch die gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung eines Elternteils werden unter bestimmten Voraussetzungen tariflich für die Dauer von 14 Tagen mit max. 25 EUR täglich übernommen.

Alternative: bei ambulanten Operationen zusätzlich 200 EUR
Sie erhalten zusätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten bei einer ambulanten Operation nach § 115 b SGB V einen Pauschalbetrag in Höhe von 200 EUR.

Rückerstattung und sonstige Leistungen

Hohe Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit
Die BRE ist für die SIGNAL Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der Geschäftspolitik. Es wurde deshalb bereits jetzt beschlossen, dass wir an unsere anspruchsberechtigten Versicherten auch in den Jahren 2015, 2016 und 2017 unter den bedingungsgemäßen Voraussetzungen eine Beitragsrückerstattung auszahlen.

Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch (Ausnahme: tarifliche Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen), erhalten Sie aus diesem Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von 3 Monatsbeiträgen.

Diese BRE wird bereits für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung.

Flexibles Optionsrecht
(gilt nicht für R-Tarifvariante = Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten)
Hohe Flexibilität: 36 Monate und erneut 72 Monate nach erstmaligem Versicherungsbeginn in den EXKLUSIV Tarifen können Sie ohne Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife umstellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot gehören. Über die jeweils bestehende Umstellungsmöglichkeit werden Sie von uns 2 Monate vor Ablauf der Optionstermine informiert.

Entziehungsmaßnahmen 80 %
Versichert sind die Kosten für die erste Entziehungsmaßnahme, für die anderweitig ein Anspruch auf Kostenerstattung oder Sachleistung nicht geltend gemacht werden kann. Eine schriftliche Zusage ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Kosten für Nikotinentzug werden nicht übernommen.

Stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson oder Zuschuss bei einer Haushaltspflegekraft
Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen für max. vier Wochen pro Kalenderjahr 10 Euro pro Stunde (max. 80 Euro pro Tag) erstattet.

Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit
Ab dem vierten Monat nach Feststellung einer Pflegebedürftigkeit in der Stufe 3 wird die versicherte Person von der Beitragszahlung für die Dauer der Pflegebedürftigkeit in dieser Stufe freigestellt.

Optionsrecht

(gilt nicht für R-Tarifvariante = Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten) Hohe Flexibilität: 36 Monate und erneut 72 Monate nach erstmaligem Versicherungsbeginn in den EXKLUSIV Tarifen können Sie ohne Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife umstellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot gehören. Über die jeweils bestehende Umstellungsmöglichkeit werden Sie von uns 2 Monate vor Ablauf der Optionstermine informiert.

Tarif privat EXKLUSIV-PLUS bzw. Ausbildungstarif privat R-EXKLUSIV-PLUS

Für alle, die sich Exklusivität mit „PLUS“-Leistungen für ihre private Krankenversicherung wünschen:

- exklusiver Krankenversicherungsschutz
- freie Arztwahl
- Selbstbehaltstufen möglich mit 0 € oder 480 € oder 960 €
- Heilpraktikerbehandlung
- ambulante Psychotherapie
- Augenlaserkorrektur anstelle einer Sehhilfe
- Zuschuss zu einer Haushaltspflegekraft
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- 1 oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus
- Rooming-in
- bis 90% Zahnersatz
- Beitragsbefreiung in Pflegestufe III
- Optionsrecht auf Wechsel in noch leistungsstärkere Tarife
- erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (3 Monatsbeiträge)
- Gesundheitsbonus bis zu 900 € jährlich
- Verhaltensbonus bis zu 300 € jährlich

Exklusiv Plus

Leistungen im Detail

Arzt

bei ärztlicher Behandlung 100 %
Sie können sich den Arzt aussuchen, dem Sie vertrauen; Ihre Auswahl ist nicht auf Kassenärzte beschränkt. Selbstverständlich gilt das auch für Spezialisten - und zwar ohne Überweisung oder andere Formalitäten. Wir leisten ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Vorsorgeuntersuchungen 100 %
Wir erstatten Ihnen sämtliche Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten notwendig sind. Untersuchungen und Behandlungen in Diagnosezentren werden nach vorheriger Zustimmung durch die SIGNAL Krankenversicherung a. G. übernommen.

Schutzimpfungen 100 %
Sie erhalten einschließlich der Aufwendung für den Impfstoff die Kosten für Schutzimpfungen, z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfung, auch über die staatlich empfohlenen Impfungen hinaus.

Heilpraktikerbehandlung inklusive Verordnungen 100 %
Auch die Behandlung durch Heilpraktiker ist selbstverständlich möglich. Wir erstatten bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) für wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden und einem Rechnungsbetrag von 2.000 EUR je Kalenderjahr.

Ambulante Psychotherapie 100 %
Pro Kalenderjahr sind bis zu 50 Sitzungen für Psychotherapie bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattungsfähig, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen angeordnet und überwacht werden. Das gilt auch für in eigener Praxis tätige approbierte psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Ab der 31. Sitzung ist eine vorherige schriftliche Zusage erforderlich.

Ambulante Transportkosten 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für medizinisch notwendige Transporte sowie bei Gehunfähigkeit zum und vom nächst erreichbaren Heilbehandler und Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie.

Hilfsmittel und Heilmittel

Heilmittel, Logopädie, Ergotherapie 100 % / 80 %
Wir leisten 100 %, sofern eine schwere Erkrankung vorliegt, ansonsten 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.

Als schwere Erkrankungen im Sinne dieser Bedingungen gelten:
Krebs (bösartige Neubildungen), dialysepflichtiges Nierenversagen, Multiple Sklerose, rheumatoide Arthritis, Alzheimer Krankheit, Morbus Parkinson, Verlust von großen Gliedmaßen, Schädelhirntrauma, Querschnittslähmung, Kinderlähmung, Verbrennungen, Schlaganfall, Wirbelkörperfraktur, amyotrophe Lateralsklerose, Arthrose im Knie bzw. der Hüfte, Morbus Bechterew, Mukoviszidose.

Hilfsmittel 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für Hilfsmittel (außer Sehhilfen), die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Als Hilfsmittel gelten nicht sanitäre Bedarfsartikel und medizinische Heilapparate (z. B. Heizkissen, Fieberthermometer).

Hilfsmittel gleicher Art, mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 Euro (oder deren Wartung und Reparatur) werden einmal pro Kalenderjahr ohne vorherige Zusage von der SIGNAL Krankenversicherung a. G. erstattet. Eine vorherige Zusage wird erforderlich, wenn diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr erstattet werden sollen.

Hilfsmittel mit einem Kaufpreis von über 1.000 Euro sowie Wartungs- und Reparaturkosten, welche diesen Betrag überschreiten, bedürfen der vorherigen Zusage der SIGNAL Krankenversicherung a. G.. Wird keine vorherige Zusage eingeholt, werden die Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (z.B. Miete, Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung a. G. angefallen wären.

Sehhilfen 100 %
Erstattungsfähig sind Kosten für Brillengestelle inkl. Gläser bis zu 300 EUR (ab 8 Dioptrien bis zu 600 EUR) oder alternativ Kontaktlinsen. Ein erneuter Anspruch auf Erstattung besteht alle 2 Kalenderjahre oder früher bei Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge.

Nach Ablauf von 3 Kalenderjahren seit Beginn der Versicherung nach dem Tarif EXKLUSIV entsteht Ihnen ein Anspruch auf Erstattung für brechkraftverändernde Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK). Wir übernehmen die Kosten (insgesamt für beide Augen) bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrages von bis zu 1.500 EUR. Wird die Erstattung für die brechkraftverändernde Augenlaserkorrektur in Anspruch genommen, dann besteht im entsprechenden Kalenderjahr der Operation und in den darauf folgenden fünf Kalenderjahren kein Anspruch auf Erstattung von Sehhilfen.

Medikamente

Medikamente 100 %
Erstattet werden alle von Ärzten verordneten wissenschaftlich allgemein anerkannten Medikamente und Verbandmittel, die in einer Apotheke bezogen werden. Darüber hinaus wird auch geleistet für Medikamente, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen. Erstattet werden z.B. auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Phytopharmaka.

Zahnarzt

Zahnärztliche Behandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung zu 100 %
Versichert sind die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahmen sowie Mund- und Parodontosebehandlung, Wurzelspitzenresektionen und ähnliche kleine Eingriffe. Ebenso werden die Aufwendungen für zwei professionelle Zahnreinigungen (PZR) je Kalenderjahr erstattet. Wir leisten ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ).

Zahnersatz bis zu 90 %
Erstattungsfähig sind ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ/ GOZ die Kosten für Zahnersatz, einschließlich Einzelkronen und Einlagefüllungen (Inlays), Reparaturen sowie Kosten für implantologische Leistungen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen. Für das 1. und 2. Kalenderjahr beträgt die Erstattung 90 %. Falls keine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung vorgenommen wird, reduziert sich ab dem 3. Kalenderjahr der Erstattungssatz für Zahnersatz von 90 % auf 80 %, im Folgejahr auf 75 %. Dieser kann durch erneute jährliche Kontrolluntersuchungen ohne Befund wieder entsprechend auf bis zu 90 % erhöht werden.

Kieferorthopädie 80 % + 20 % zusätzlich bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme
Erstattungsfähig sind die Kosten für Kieferorthopädie. Wir leisten ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Die Behandlung muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen werden.

Material- und Laborkosten
Die Kosten sind bis zu einer mittleren Preislage erstattungsfähig; die jeweiligen Beträge können bei der SIGNAL Krankenversicherung erfragt werden. Der Erstattungsprozentsatz richtet sich danach, ob es sich um Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie handelt; die Material- und Laborkosten werden mit dem selben Prozentsatz erstattet.

Höchstgrenzen
Die tariflichen Leistungen betragen

- im ersten Versicherungsjahr bis 750 EUR.
- in den ersten beiden Versicherungsjahren gesamt bis 1.500 EUR.
- in den ersten drei Versicherungsjahren gesamt bis 3.000 EUR.
- in den ersten vier Versicherungsjahren gesamt bis 4.500 EUR.

Ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Begrenzung. Die Höchstsätze entfallen bei Unfall.

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen 100 %
Abgesichert sind, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, die allgemeinen Krankenhausleistungen. Allerdings entfällt mit einer SIGNAL Krankenversicherung die tägliche Eigenbeteiligung und Sie haben die freie Krankenhauswahl.

Wahlleistung "Arzt" 100 %
Erstattungsfähig sind die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wahlleistung "Ein- oder Zweibettzimmer" 100 %
Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für die Unterbringung in einem gesondert berechenbaren Ein- oder Zweibettzimmer.

Stationäre Transportkosten 100 %
Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Transportkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus übernommen, auch aus dem Ausland (medizinisch sinnvoller und vertretbarer Auslandsrücktransport); bei Tod im Ausland bis zu 11.000 EUR für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort.

Ersatz-Krankenhaustagegeld
Bei Verzicht auf die Wahlleistung "Arzt" wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 EUR gezahlt, bei Verzicht auf die Wahlleistung „Ein- oder Zweibettzimmer“ 20 EUR (Personen unter 20 Jahre 15 EUR bzw. 10 EUR).

Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus (Rooming-in)
Auch die gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung eines Elternteils werden unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer von bis zu 14 Tagen mit max. 25 EUR täglich übernommen.

Alternative: bei ambulanten Operationen zusätzlich 200 EUR
Sie erhalten zusätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten bei einer ambulanten Operation nach § 115 b SGB V einen Pauschalbetrag in Höhe von 200 EUR.

Rückerstattung und sonstige Leistungen

Gesundheitsbonus
Werden keine Leistungen in Anspruch genommen (Ausnahme: tarifliche Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen), erhalten Sie als tarifliche Leistung einen Gesundheitsbonus mit folgender Staffel:

Dauer der leistungsfreien JahreHöhe des Gesundheitsbonus *)
1 Kalenderjahr600 EUR
2 Kalenderjahre in Folge750 EUR
nach 3 und mehr Kalenderjahren in Folge900 EUR

Leistungsfreie Vorversicherungszeiten aus privater oder gesetzlicher Krankenversicherung werden angerechnet.

Der Gesundheitsbonus wird sogar schon für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung. Die Auszahlung des Gesundheitsbonus hat keinen Einfluss auf die Auszahlung einer Beitragsrückerstattung.

* unter 20-Jährige und Versicherte nach Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten die Hälfte

..plus hohe Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit
Die BRE ist für die SIGNAL Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der Geschäftspolitik. Es wurde deshalb bereits jetzt beschlossen, dass wir an unsere anspruchsberechtigten Versicherten auch in den Jahren 2015, 2016 und 2017 unter den bedingungsgemäßen Voraussetzungen eine Beitragsrückerstattung auszahlen.

Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch (Ausnahme: tarifliche Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen), erhalten Sie aus diesem Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von 3 Monatsbeiträgen.

Diese BRE wird bereits für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung.

Verhaltensbonus belohnt zusätzlich Ihr gesundheitsbewusstes Handeln
Haben Sie im abgelaufenen (versicherten) Kalenderjahr in der Apotheke Ihren BMI (Body-Mass-Index), die Blutzucker-, Blutdruck- und Cholesterinwerte prüfen lassen? Haben Sie zusätzlich bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl die Zahnvorsorge durchgeführt?

Dann erhalten Sie von der SIGNAL Krankenversicherung auf Antrag einen Verhaltensbonus ausgezahlt. Im ersten Kalenderjahr beträgt der Bonus 200 EUR. Im zweiten Kalenderjahr, in dem Sie hintereinander die genannten Untersuchungen nachweisen, erhalten Sie 250 EUR und im dritten und jedem darauffolgenden Jahr 300 EUR. *

* unter 20-Jährige und Versicherte nach Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten erhalten die Hälfte

Bei durchgeführter Zahnvorsorge reicht es aus, wenn von den vier Untersuchungen BMI, Blutzucker, Blutdruck und Cholesterin drei im Normbereich liegen. Ohne die Zahnvorsorge müssen die Befunde aller vier Untersuchungen im Normbereich liegen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren im Tarif genannten Voraussetzungen.

Entziehungsmaßnahmen 80 %
Versichert sind die Kosten für die erste Entziehungsmaßnahme, für die anderweitig ein Anspruch auf Kostenerstattung oder Sachleistung nicht geltend gemacht werden kann. Eine schriftliche Zusage ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Kosten für Nikotinentzug werden nicht übernommen.

Stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson oder Zuschuss bei einer Haushaltspflegekraft
Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen für max. vier Wochen pro Kalenderjahr 10 Euro pro Stunde (max. 80 Euro pro Tag) erstattet.

Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit
Ab dem vierten Monat nach Feststellung einer Pflegebedürftigkeit in der Stufe 3 wird die versicherte Person von der Beitragszahlung im Tarif EXKLUSIV-PLUS für die Dauer der Pflegebedürftigkeit in dieser Stufe freigestellt.

Optionsrecht

(gilt nicht für R-Tarifvariante = Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten) Hohe Flexibilität: 36 Monate und erneut 72 Monate nach erstmaligem Versicherungsbeginn in den EXKLUSIV-PLUS Tarifen können Sie ohne Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife umstellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot gehören. Über die jeweils bestehende Umstellungsmöglichkeit werden Sie von uns 2 Monate vor Ablauf der Optionstermine informiert.

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des finanziellen Risikos, das durch eine Pflegesituation entsteht. Versicherungspflichtig sind alle Menschen, die in Deutschland krankenversichert sind. Die Pflegepflichtversicherung bildet – neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung werden nach „Grade der Pflegebedürftigkeit“ gewährt. Um eine vollständige Absicherung zu erzielen, ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung notwendig.


Weitere Informationen

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung, die ein Zweig des Sozialversicherungssystems ist, wurde in Deutschland als gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem eingeführt. Zusätzlich dient sie zur Absicherung gesundheitlicher Risiken. Die klassischen Leistungsarten sind hierbei die normale Altersrente, die Erwerbsminderungsrente, die Rente an Hinterbliebene und Unterstützung bei Maßnahmen zur Rehabilitation.

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Darüber hinaus können Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und einige weitere Personen pflichtversichert sein. Nicht pflichtversichert sind Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, satzungsmäßige Mitglieder geistiger Genossenschaften, geringfügig Beschäftigte, Altersrentner sowie Selbstständige und Freiberufler, bei denen keine Pflichtversicherung besteht.

Die Renteninformation, die regelmäßig an alle Versicherten ab dem vollendeten 27. Lebensjahr und mit einer Mindestversicherungszeit von 60 Monaten (5 Jahren) verschickt wird, gibt Auskunft über die Rente bei voller Erwerbsminderung, die aktuellen Rentenansprüche und die künftige reguläre Altersrente. Zusätzliche Informationen zum Kaufkraftverlust (Inflation) weisen auf eine zukünftige Versorgungslücke hin.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist eine weitere Pflichtversicherung innerhalb des Sozialversicherungssystems. Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, arbeitslosen Menschen während der Arbeitssuche ein Einkommen zur Verfügung zu stellen.

Selbstständige können sich im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen versichern. 

Berufsunfähigkeitsversicherung

25 Prozent aller Berufstätigen werden vor ihrem geplanten Rentenbeginn berufs- oder erwerbsunfähig. Die Erwerbsminderungsrente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt wird, sichert dabei nur ca. 50% des Nettoeinkommens ab. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich für mindestens 6 Monate/2 Jahre (je nach Tarifwahl) außerstande ist, seinen Beruf zu 50% auszuüben.

Sollte eine ärztliche Prognose über den voraussichtlichen Zeitraum der Berufsunfähigkeit nicht möglich sein, erhält der Kunde die versicherten Leistungen auch dann, wenn er bereits durchgehend mehr als 6 Monate berufsunfähig gewesen ist. Wir leisten hier rückwirkend ab dem ersten Monat der Berufsunfähigkeit. Durch die Berufsunfähigkeitsrente wird sichergestellt, dass Einkommensausfälle ausgeglichen werden und Sie weiterhin Ihren finanziellen Lebensstandard halten können.


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Privathaftpflichtversicherung

Oft passieren im täglichen Leben Missgeschicke. Ein Moment der Unaufmerksamkeit und die teure Vase an der man vorbeigeht, fällt zu Boden. Hieraus können im schlimmsten Fall langfristige finanzielle Folgen resultieren. Laut Gesetz ist man verpflichtet, alle Schäden, die man anderen zufügt, aus dem eigenen privaten Vermögen und in unbegrenzter Höhe zu begleichen.

Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Menschen zu Schaden kommen. Die hier entstehenden Schadenersatzforderungen können schnell den Millionenbereich erreichen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Zahlungen oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Damit man im Fall der Fälle nicht seine eigene Existenz gefährdet, ist die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt.


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Unfallversicherung

Über 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten. Damit ist der Großteil der Unfälle nicht durch den gesetzlichen Unfallschutz über die Berufsgenossenschaften abgedeckt. Tritt eine unfallbedingte Invalidität ein, bedeutet dies für den Einzelnen oder eine ganze Familie enorme Kosten. Es muss beispielsweise der Wohnraum umgebaut, eine Haushaltshilfe eingestellt oder eine Umschulung finanziert werden. Die private Unfallversicherung schützt daher vor dem finanziellen Risiko der Unfallfolgen.

Weitere Vorteile der privaten Unfallversicherung liegen darin, dass bereits ab 1% Invalidität eine Leistung fällig wird und Unfälle während der beruflichen Tätigkeit sowie in der Freizeit abgedeckt sind. Der Leistungsanspruch besteht unabhängig von weiteren gesetzlichen oder privaten Versicherungen. 


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Auslandsreisekrankenversicherung

Mitten im Urlaub Zahnschmerzen, Kreislaufprobleme, Durchfall – dies sind die typischen Erkrankungen auf Reisen. Allerdings können auch schwere Erkrankungen oder Unfälle auftreten. Oft behandeln Ärzte Patienten nur, wenn diese die Rechnung vor Ort privat bezahlen. Notwendige Rücktransporte können mehrere Tausend Euro kosten.

Mit einer Reisekrankenversicherung startet man ruhigen Gewissens in den Urlaub – für alle Reisen innerhalb eines Jahres oder für einzelne Reisen. Als gesetzliches Mitglied in einer Krankenversicherung ist man außerhalb Deutschlands trotz europäischer Krankenversicherungskarte nicht ausreichend versichert! Viele Leistungen werden nur teilweise oder gar nicht übernommen.

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Krankentagegeld

Als Ausgleich für fehlendes Einkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung allen gesetzlich Krankenversicherten ein Krankengeld. Sie übernimmt aber nicht 100% des Nettolohnes, sondern kürzt die Leistungen um ca. 25%.
 
Selbstständige erhalten in den meisten Fällen keine gesetzliche Entgeltfortzahlung und müssen sich daher für den kompletten Zeitraum selbst absichern.


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Krankenzusatzversicherung

Leider ist es so, dass von der Gesetzgebung immer mehr Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen werden. Durch eine Krankenzusatzversicherung kann man sich gegen finanzielle Risiken einer Krankheit absichern. Es besteht die Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im zahnärztlichen, ambulanten und stationären Bereich durch eine Zusatzversicherung zu ergänzen.

So können Sie frei wählen, welche Behandlung Sie in Anspruch nehmen wollen und durch welchen Arzt Sie behandelt werden. Dadurch können Sie Eigenbeteiligungen deutlich reduzieren und sich gegebenenfalls für hochwertige Behandlungsmöglichkeiten entscheiden, wie z. B. das Einsetzen von Implantaten im Zahnbereich. 


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Bausteine

Versicherungen

Zahn-Zusatzversicherung

Auch die beste Zahnpflege kann auf Dauer nicht verhindern, dass viele Menschen einen Zahnersatz benötigen. Reduzieren Sie jetzt Ihren Eigenanteil.

Zahn-Zusatzleistungen werden für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen immer teurer.

Ein schönes Lächeln kann richtig teuer werden. Mit den Zusatztarifen der SIGNAL IDUNA erreichen Sie bei Regelversorgungen eine Erstattung von bis zu 100%. Und bei höherwertigen Versorgungen reduzieren sich Ihre Zuzahlungen deutlich.

Krankenhaus-Zusatzversicherung

Wenn Hilfe am wichtigsten ist: Ob Unfall, schwere Erkrankung oder Krankenhausbehandlung im Alter - so viel Schutz, wie Sie im Krankenhaus brauchen. Oder entscheiden Sie sich doch gleich für den Komplettschutz! Ihr flexibles Upgrade vom gesetzlich Versicherten zum Privatpatienten.

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie nur Anspruch auf eine Basisabsicherung während stationärer Behandlungen. Wünschen Sie die für Sie beste Behandlung und Unterbringung (z.B. Privatarzt, Spezialist, Zweibettzimmer), tragen Sie die Zusatzkosten von mehreren 1.000 Euro selbst!

Mit den Krankenhaus-Zusatzversicherungen der SIGNAL Krankenversicherung werden diese erschreckend hohen Zusatzkosten und auch die ärgerliche gesetzliche Zuzahlung von 10 EUR/Tag von uns erstattet!

Ein besonderes Extra für Sie ist unsere Krankenhaus-Assistance. Ein Anruf genügt und wir kümmern uns für Sie z.B. um die Anmeldung im Krankenhaus sowie die Unterbringung Ihrer Angehörigen in einem Hotel am Krankenhaus oder Schülernachhilfe und übernehmen hierfür sogar Kosten. Und auch nach einem Krankenhaus-Aufenthalt lassen wir Sie nicht allein. So können Sie sich ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren.

Ambulante-Zusatzversicherung

Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf eine solide Basisabsicherung – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Eine bessere Versorgung ist meistens mit empfindlichen Zuzahlungen verbunden. Denken Sie hier beispielsweise an Sehhilfen, Medikamentenzuzahlungen, Naturheilkunde oder Vorsorgeuntersuchungen.

Mit den ambulanten Ergänzungstarifen der SIGNAL Krankenversicherung schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungen und müssen so auf eine bessere ambulante Vorsorge nicht verzichten.

Sachversicherungen

Als Sachversicherung bezeichnet man generell eine Versicherung, mit der Sachwerte versichert werden. Zu den Sachversicherungen gehören die Hausrat-, Glas-, Reisegepäck-, KFZ- und Wohngebäudeversicherung.

Neben der Haftpflichtversicherung, die für Schäden gegenüber Dritten greift, zählt u.a. auch die Rechtsschutzversicherung, mit der Rechtsansprüche durchgesetzt werden können, zu den Sachversicherungen.

Weitere Informationen rund um Haus und Wohnung
Weitere Informationen zu Fahrzeuge

Bausteine

Versicherungen

Privathaftpflichtversicherung

Oft passieren im täglichen Leben Missgeschicke. Ein Moment der Unaufmerksamkeit und die teure Vase an der man vorbeigeht, fällt zu Boden. Hieraus können im schlimmsten Fall langfristige finanzielle Folgen resultieren. Laut Gesetz ist man verpflichtet, alle Schäden, die man anderen zufügt, aus dem eigenen privaten Vermögen und in unbegrenzter Höhe zu begleichen.

Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Menschen zu Schaden kommen. Die hier entstehenden Schadenersatzforderungen können schnell den Millionenbereich erreichen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Zahlungen oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Damit man im Fall der Fälle nicht seine eigene Existenz gefährdet, ist die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt.

Rechtsschutzversicherung

„Vor dem Gesetz sind alle gleich und jedem steht der Rechtsweg offen“.
So bestimmt es unser Grundgesetz.

Aber ein Rechtsstreit kostet Geld: Vorschüsse, Honorare, Gebühren, sonstige Kosten und Auslagen für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige usw. Nicht nur derjenige, der einen Rechtsstreit verliert, muss das teuer bezahlen. Auch wer vor Gericht teilweise siegt oder einen Vergleich schließt, ist gezwungen, tief in die Tasche zu greifen.

Die nicht kalkulierbaren Rechtskosten lassen daher manchen bewusst auf sein gutes Recht verzichten. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das für Sie kein Problem. Denn unser Rechtsschutz übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes dieses Kostenrisiko.

Altersvorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert als Teil des Sozialversicherungssystems die Basis für Einkünfte (Rente) im Alter. Angestellte sind pflichtversichert. Hat man regelmäßig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, erhält man weniger als die Hälfte seines Nettolohnes als Rente ausbezahlt (ca. 45%). Die hochgerechneten Beträge können der Renteninformation entnommen werden. Diese ist die Basis für die Empfehlung eines Vorsorgekonzeptes. 

Selbständige sind je nach Berufsgruppe ganz, teilweise (zeitlich begrenzt) oder gar nicht als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Daher sind die Renteneinkünfte hier noch geringer. Um im Alter ausreichende Einkünfte sicher zu stellen, sollte man sich rechtzeitig Gedanken über eine private Vorsorge machen. 

Der Erwerb einer Immobilie oder Eigentumswohnung ist eine sinnvolle Vorsorge. Hier sollten frühzeitig die Weichen mit einem bedarfsgerechten Bausparvertrag oder einer Finanzierung gestellt werden.

Weitere Informationen zur Altersversorgung
Weitere Informationen zum Bausparen 

Rechtsschutzversicherung

„Vor dem Gesetz sind alle gleich und jedem steht der Rechtsweg offen“.
So bestimmt es unser Grundgesetz.

Aber ein Rechtsstreit kostet Geld: Vorschüsse, Honorare, Gebühren, sonstige Kosten und Auslagen für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige usw. Nicht nur derjenige, der einen Rechtsstreit verliert, muss das teuer bezahlen. Auch wer vor Gericht teilweise siegt oder einen Vergleich schließt, ist gezwungen, tief in die Tasche zu greifen.

Die nicht kalkulierbaren Rechtskosten lassen daher manchen bewusst auf sein gutes Recht verzichten. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das für Sie kein Problem. Denn unser Rechtsschutz übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes dieses Kostenrisiko.


Weitere Informationen

Weitere Versicherungen

Sollten Sie weitere Versicherungen benötigen oder individuelle Anforderungen haben, beraten wir Sie gerne umfangreich.