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Krankenversicherung

Auszubildende sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für die Krankenversicherung teilen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Verdient man in der Ausbildung nicht mehr als 325 Euro, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten komplett.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Krankheitsfall nicht mehr als eine Grundversorgung. Komfort und persönliche Ansprüche sind nicht abgesichert, häufig muss man mit hohen Zuzahlungen rechnen.

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des finanziellen Risikos, das durch eine Pflegesituation entsteht. Versicherungspflichtig sind alle Menschen, die in Deutschland krankenversichert sind. Die Pflegepflichtversicherung bildet – neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung werden nach „Grade der Pflegebedürftigkeit“ gewährt. Um eine vollständige Absicherung zu erzielen, ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung notwendig.


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Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung, die ein Zweig des Sozialversicherungssystems ist, wurde in Deutschland als gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem eingeführt. Zusätzlich dient sie zur Absicherung gesundheitlicher Risiken. Die klassischen Leistungsarten sind hierbei die normale Altersrente, die Erwerbsminderungsrente, die Rente an Hinterbliebene und Unterstützung bei Maßnahmen zur Rehabilitation.

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Darüber hinaus können Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und einige weitere Personen pflichtversichert sein. Nicht pflichtversichert sind Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, satzungsmäßige Mitglieder geistiger Genossenschaften, geringfügig Beschäftigte, Altersrentner sowie Selbstständige und Freiberufler, bei denen keine Pflichtversicherung besteht.

Die Renteninformation, die regelmäßig an alle Versicherten ab dem vollendeten 27. Lebensjahr und mit einer Mindestversicherungszeit von 60 Monaten (5 Jahren) verschickt wird, gibt Auskunft über die Rente bei voller Erwerbsminderung, die aktuellen Rentenansprüche und die künftige reguläre Altersrente. Zusätzliche Informationen zum Kaufkraftverlust (Inflation) weisen auf eine zukünftige Versorgungslücke hin.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist eine weitere Pflichtversicherung innerhalb des Sozialversicherungssystems. Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, arbeitslosen Menschen während der Arbeitssuche ein Einkommen zur Verfügung zu stellen.

Selbstständige können sich im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen versichern. 

Berufsunfähigkeitsversicherung

25 Prozent aller Berufstätigen werden vor ihrem geplanten Rentenbeginn berufs- oder erwerbsunfähig. Die Erwerbsminderungsrente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt wird, sichert dabei nur ca. 50% des Nettoeinkommens ab. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich für mindestens 6 Monate/2 Jahre (je nach Tarifwahl) außerstande ist, seinen Beruf zu 50% auszuüben.

Sollte eine ärztliche Prognose über den voraussichtlichen Zeitraum der Berufsunfähigkeit nicht möglich sein, erhält der Kunde die versicherten Leistungen auch dann, wenn er bereits durchgehend mehr als 6 Monate berufsunfähig gewesen ist. Wir leisten hier rückwirkend ab dem ersten Monat der Berufsunfähigkeit. Durch die Berufsunfähigkeitsrente wird sichergestellt, dass Einkommensausfälle ausgeglichen werden und Sie weiterhin Ihren finanziellen Lebensstandard halten können.


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Unfallversicherung

Über 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten. Damit ist der Großteil der Unfälle nicht durch den gesetzlichen Unfallschutz über die Berufsgenossenschaften abgedeckt. Tritt eine unfallbedingte Invalidität ein, bedeutet dies für den Einzelnen oder eine ganze Familie enorme Kosten. Es muss beispielsweise der Wohnraum umgebaut, eine Haushaltshilfe eingestellt oder eine Umschulung finanziert werden. Die private Unfallversicherung schützt daher vor dem finanziellen Risiko der Unfallfolgen.

Weitere Vorteile der privaten Unfallversicherung liegen darin, dass bereits ab 1% Invalidität eine Leistung fällig wird und Unfälle während der beruflichen Tätigkeit sowie in der Freizeit abgedeckt sind. Der Leistungsanspruch besteht unabhängig von weiteren gesetzlichen oder privaten Versicherungen. 


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Auslandsreisekrankenversicherung

Mitten im Urlaub Zahnschmerzen, Kreislaufprobleme, Durchfall – dies sind die typischen Erkrankungen auf Reisen. Allerdings können auch schwere Erkrankungen oder Unfälle auftreten. Oft behandeln Ärzte Patienten nur, wenn diese die Rechnung vor Ort privat bezahlen. Notwendige Rücktransporte können mehrere Tausend Euro kosten.

Mit einer Reisekrankenversicherung startet man ruhigen Gewissens in den Urlaub – für alle Reisen innerhalb eines Jahres oder für einzelne Reisen. Als gesetzliches Mitglied in einer Krankenversicherung ist man außerhalb Deutschlands trotz europäischer Krankenversicherungskarte nicht ausreichend versichert! Viele Leistungen werden nur teilweise oder gar nicht übernommen.

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Krankenzusatzversicherung

Leider ist es so, dass von der Gesetzgebung immer mehr Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen werden. Durch eine Krankenzusatzversicherung kann man sich gegen finanzielle Risiken einer Krankheit absichern. Es besteht die Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im zahnärztlichen, ambulanten und stationären Bereich durch eine Zusatzversicherung zu ergänzen.

So können Sie frei wählen, welche Behandlung Sie in Anspruch nehmen wollen und durch welchen Arzt Sie behandelt werden. Dadurch können Sie Eigenbeteiligungen deutlich reduzieren und sich gegebenenfalls für hochwertige Behandlungsmöglichkeiten entscheiden, wie z. B. das Einsetzen von Implantaten im Zahnbereich. 


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Bausteine

Versicherungen

Zahn-Zusatzversicherung

Auch die beste Zahnpflege kann auf Dauer nicht verhindern, dass viele Menschen einen Zahnersatz benötigen. Reduzieren Sie jetzt Ihren Eigenanteil.

Zahn-Zusatzleistungen werden für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen immer teurer.

Ein schönes Lächeln kann richtig teuer werden. Mit den Zusatztarifen der SIGNAL IDUNA erreichen Sie bei Regelversorgungen eine Erstattung von bis zu 100%. Und bei höherwertigen Versorgungen reduzieren sich Ihre Zuzahlungen deutlich.

Krankenhaus-Zusatzversicherung

Wenn Hilfe am wichtigsten ist: Ob Unfall, schwere Erkrankung oder Krankenhausbehandlung im Alter - so viel Schutz, wie Sie im Krankenhaus brauchen. Oder entscheiden Sie sich doch gleich für den Komplettschutz! Ihr flexibles Upgrade vom gesetzlich Versicherten zum Privatpatienten.

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie nur Anspruch auf eine Basisabsicherung während stationärer Behandlungen. Wünschen Sie die für Sie beste Behandlung und Unterbringung (z.B. Privatarzt, Spezialist, Zweibettzimmer), tragen Sie die Zusatzkosten von mehreren 1.000 Euro selbst!

Mit den Krankenhaus-Zusatzversicherungen der SIGNAL Krankenversicherung werden diese erschreckend hohen Zusatzkosten und auch die ärgerliche gesetzliche Zuzahlung von 10 EUR/Tag von uns erstattet!

Ein besonderes Extra für Sie ist unsere Krankenhaus-Assistance. Ein Anruf genügt und wir kümmern uns für Sie z.B. um die Anmeldung im Krankenhaus sowie die Unterbringung Ihrer Angehörigen in einem Hotel am Krankenhaus oder Schülernachhilfe und übernehmen hierfür sogar Kosten. Und auch nach einem Krankenhaus-Aufenthalt lassen wir Sie nicht allein. So können Sie sich ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren.

Ambulante-Zusatzversicherung

Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf eine solide Basisabsicherung – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Eine bessere Versorgung ist meistens mit empfindlichen Zuzahlungen verbunden. Denken Sie hier beispielsweise an Sehhilfen, Medikamentenzuzahlungen, Naturheilkunde oder Vorsorgeuntersuchungen.

Mit den ambulanten Ergänzungstarifen der SIGNAL Krankenversicherung schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungen und müssen so auf eine bessere ambulante Vorsorge nicht verzichten.

Altersvorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert als Teil des Sozialversicherungssystems die Basis für Einkünfte (Rente) im Alter. Angestellte sind pflichtversichert. Hat man regelmäßig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, erhält man weniger als die Hälfte seines Nettolohnes als Rente ausbezahlt (ca. 45%). Die hochgerechneten Beträge können der Renteninformation entnommen werden. Diese ist die Basis für die Empfehlung eines Vorsorgekonzeptes. 

Selbständige sind je nach Berufsgruppe ganz, teilweise (zeitlich begrenzt) oder gar nicht als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Daher sind die Renteneinkünfte hier noch geringer. Um im Alter ausreichende Einkünfte sicher zu stellen, sollte man sich rechtzeitig Gedanken über eine private Vorsorge machen. 

Der Erwerb einer Immobilie oder Eigentumswohnung ist eine sinnvolle Vorsorge. Hier sollten frühzeitig die Weichen mit einem bedarfsgerechten Bausparvertrag oder einer Finanzierung gestellt werden.

Weitere Informationen zur Altersversorgung
Weitere Informationen zum Bausparen 

Sachversicherungen

Als Sachversicherung bezeichnet man generell eine Versicherung, mit der Sachwerte versichert werden. Zu den Sachversicherungen gehören die Hausrat-, Glas-, Reisegepäck-, KFZ- und Wohngebäudeversicherung.

Neben der Haftpflichtversicherung, die für Schäden gegenüber Dritten greift, zählt u.a. auch die Rechtsschutzversicherung, mit der Rechtsansprüche durchgesetzt werden können, zu den Sachversicherungen.

Weitere Informationen rund um Haus und Wohnung
Weitere Informationen zu Fahrzeuge

Bausteine

Versicherungen

Privathaftpflichtversicherung

Oft passieren im täglichen Leben Missgeschicke. Ein Moment der Unaufmerksamkeit und die teure Vase an der man vorbeigeht, fällt zu Boden. Hieraus können im schlimmsten Fall langfristige finanzielle Folgen resultieren. Laut Gesetz ist man verpflichtet, alle Schäden, die man anderen zufügt, aus dem eigenen privaten Vermögen und in unbegrenzter Höhe zu begleichen.

Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Menschen zu Schaden kommen. Die hier entstehenden Schadenersatzforderungen können schnell den Millionenbereich erreichen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Zahlungen oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Damit man im Fall der Fälle nicht seine eigene Existenz gefährdet, ist die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt.

Rechtsschutzversicherung

„Vor dem Gesetz sind alle gleich und jedem steht der Rechtsweg offen“.
So bestimmt es unser Grundgesetz.

Aber ein Rechtsstreit kostet Geld: Vorschüsse, Honorare, Gebühren, sonstige Kosten und Auslagen für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige usw. Nicht nur derjenige, der einen Rechtsstreit verliert, muss das teuer bezahlen. Auch wer vor Gericht teilweise siegt oder einen Vergleich schließt, ist gezwungen, tief in die Tasche zu greifen.

Die nicht kalkulierbaren Rechtskosten lassen daher manchen bewusst auf sein gutes Recht verzichten. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das für Sie kein Problem. Denn unser Rechtsschutz übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes dieses Kostenrisiko.

Rechtsschutzversicherung

„Vor dem Gesetz sind alle gleich und jedem steht der Rechtsweg offen“.
So bestimmt es unser Grundgesetz.

Aber ein Rechtsstreit kostet Geld: Vorschüsse, Honorare, Gebühren, sonstige Kosten und Auslagen für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige usw. Nicht nur derjenige, der einen Rechtsstreit verliert, muss das teuer bezahlen. Auch wer vor Gericht teilweise siegt oder einen Vergleich schließt, ist gezwungen, tief in die Tasche zu greifen.

Die nicht kalkulierbaren Rechtskosten lassen daher manchen bewusst auf sein gutes Recht verzichten. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das für Sie kein Problem. Denn unser Rechtsschutz übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes dieses Kostenrisiko.


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Privathaftpflichtversicherung

Oft passieren im täglichen Leben Missgeschicke. Ein Moment der Unaufmerksamkeit und die teure Vase an der man vorbeigeht, fällt zu Boden. Hieraus können im schlimmsten Fall langfristige finanzielle Folgen resultieren. Laut Gesetz ist man verpflichtet, alle Schäden, die man anderen zufügt, aus dem eigenen privaten Vermögen und in unbegrenzter Höhe zu begleichen.

Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Menschen zu Schaden kommen. Die hier entstehenden Schadenersatzforderungen können schnell den Millionenbereich erreichen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Zahlungen oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Damit man im Fall der Fälle nicht seine eigene Existenz gefährdet, ist die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt.


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Sollten Sie weitere Versicherungen benötigen oder individuelle Anforderungen haben, beraten wir Sie gerne umfangreich.