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Krankenversicherung

Als Beamter erhalten Sie von Ihrem Dienstherren anteilig Beihilfe zu Ihren Krankheitskosten. Für den Anteil, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt wird (in der Regel sind dies höchstens 50 %) müssen Sie privat vorsorgen.

Alle Tarifvarianten enthalten bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung (bei unterjährigem Beginn anteilig!). Besonderes Highlight des Einstiegs- und Komfortangebots ist das Optionsrecht. Sie können Ihren Versicherungsschutz damit später weiter ausbauen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Im Komfortangebot ist neben der wahlärztlichen Behandlung im Krankenhaus und der Unterbringung im Zweibett-Zimmer auch die zusätzliche Absicherung weiterer Beihilfelücken möglich. Das Exklusiv-Angebot enthält noch weitere Leistungsverbesserungen z.B. bei der Behandlung durch Ärzte bzw. Zahnärzte und Heilpraktiker.

Eine gute Krankenversicherung definiert sich nicht allein durch den Beitrag, sondern im wesentlichen durch den Service, die Leistungen und die Aktivitäten, die im Krankheitsfall erbracht werden. Genau dann zeigt sich nämlich, ob das auf den ersten Blick günstigere Angebot eines Wettbewerbers tatsächlich die Leistungen zur Verfügung stellen kann, die Sie zur schnellen und umfassenden Genesung benötigen. Gehen Sie daher auf Nummer sicher.


Weitere Informationen

Die Produktlinien

B-Start

B-Komfort

B-Exklusiv

Einstiegsangebot BeihilfeSTART

BeihilfeSTART: attraktiver Einstiegstarif mit besonders niedrigen Beiträgen:
BeihilfeSTART überzeugt durch günstige Beiträge. Dies erreichen wir durch innovative Anreize, wie z. B. das attraktive Hausarztmodell, die Förderung von kostengünstigen Medikamenten (Generika) und die 100 %ige Erstattungsfähigkeit für Heilmittel bei besonders schweren Erkrankungen.

Die Leistungen im Überblick:
Entsprechend dem in der jeweiligen versicherten Tarifstufe vereinbarten Erstattungssatz (z.B. 30 % in der Tarifstufe START-B 30) sind die folgenden Aufwendungen mit den genannten Leistungsprozentsätzen versichert. Die Erstattung beträgt: versicherte Aufwendungen x Leistungsprozentsatz x Erstattungsprozentsatz.

Start

Leistungen im Detail

Arzt, Heilpraktiker etc.

bei Erstbehandlung oder Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Erstattungsfähig sind bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Leistungen von Ärzten, insbesondere Beratungen, Besuche einschließlich Wegegebühren, Untersuchungen und ambulant durchgeführte Operationen einschließlich Narkose, lokaler Betäubung, ärztlicher Assistenz und Sachkosten, Hilfe bei Entbindung und Fehlgeburt einschließlich Hebammenleistung.

Vorsorgeuntersuchungen durch oder bei Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen ab dem 20. Lebensjahr zur Früherkennung von Krankheiten, welche in den 'Krebsfrüherkennungs-Richtlinien' und in den 'Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien' nach § 91 SGB V genannt sind.

Schutzimpfungen durch oder bei Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Tariflich erstattet werden die Kosten für staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen, Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B, Polio, Diphterie und Zeckenbiss-Encephalitis.

Hinweise zu den oben genannten ambulanten Leistungen
Der erstattungsfähige Leistungsprozentsatz für diese Kosten beträgt 100 %, wenn die Erstbehandlung und Überweisung an einen Facharzt durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, Internist), einen Facharzt für Kinderheilkunde, Gynäkologie oder Augenheilkunde erfolgte oder es sich um eine ersichtliche Notfallbehandlung handelte. Werden die genannten Voraussetzungen für diese ambulanten Leistungen nicht erfüllt, beträgt der Leistungsprozentsatz 75 %. Erreicht der zu 75 % erstattungsfähige Rechnungsbetrag insgesamt einen Betrag von 4.000 Euro (2.000 Euro bei Personen unter 20 Jahren), sind die Kosten darüber hinaus mit 100 % berücksichtigungsfähig. D.h. die Selbstbeteiligung ist in der Stufe 30/20 V bzw. 50 auf 500 EUR, in der Stufe 30 auf 300 EUR und in der Stufe 20V auf 200 EUR begrenzt.

Heilpraktikerbehandlung inklusive Verordnungen 75 %
Auch die Behandlung durch Heilpraktiker ist selbstverständlich möglich. Wir erstatten bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses (GebüH) für wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden und einem Rechnungsbetrag von 500 EUR je Kalenderjahr.

Ambulante Psychotherapie 75 %
Pro Kalenderjahr sind 50 Sitzungen für Psychotherapie bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattungsfähig, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen angeordnet und überwacht wird. Das gilt auch für in eigener Praxis tätige approbierte psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Ab der 31. Sitzung ist eine vorherige schriftliche Zusage erforderlich.

Ambulante Transportkosten 100 %
Wir übernehmen die Kosten bei Notfall- oder Unfalltransporten, Fahrten zur und von der Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie.

Medikamente

Medikamente: 100 % für Generika und für Originalpräparate, falls Generika nicht vorhanden sind, sonst 75 %
Erstattet werden alle von Ärzten verordneten wissenschaftlich allgemein anerkannten Medikamente und Verbandmittel, die in einer Apotheke bezogen werden. Darüber hinaus wird auch geleistet für Medikamente, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen. Erstattet werden z.B. auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Phytopharmaka.

Der Leistungsprozentsatz beträgt:

- 100 %, sofern auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird bzw. noch keine Generika auf dem Markt zur Verfügung stehen (Ebenfalls 100 % für Medikamente bei Notfall- oder Unfallbehandlung sowie bei ärztlich bescheinigter Unverträglichkeit von Generika).

Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und in der Regel preiswerter angeboten werden. Wie alle anderen Arzneimittel auch, werden Generika vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien untersucht und geprüft. Ob zu einem Originalpräparat ein Generikum existiert, kann Ihnen Ihr Apotheker sagen. Näheres finden sie hierzu auch im Internet unter www.derprivatpatient.de.

- 75 % in allen anderen Fällen.

Hilfsmittel und Heilmittel

Heilmittel, Logopädie, Ergotherapie und Podologie 75 % / 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für Logopädie, Ergotherapie und Podologie sowie die nachstehend aufgeführten Heilmittel/Therapien:

Massagen, Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Hydrotherapie und Packungen, Elektrotherapie, Lichttherapie sowie Kältetherapie und Wärmebehandlung, wenn sie durch staatlich geprüfte Angehörige anerkannter Heil- und Hilfsberufe (Logopäden und Ergotherapeuten bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ) erbracht werden. Der Leistungsprozentsatz beträgt 75 % bis 500 EUR erstattungsfähigen Rechnungsbetrag (maximale Leistung 375 EUR je Kalenderjahr). Darüber hinaus werden solche Heilmittel zu 100 % anerkannt, die in Verbindung mit besonders schweren Erkrankungen verordnet werden.

Als schwere Erkrankungen im Sinne dieser Bedingungen gelten:
Krebs (bösartige Neubildungen), dialysepflichtiges Nierenversagen, Multiple Sklerose, rheumatoide Arthritis, Alzheimer Krankheit, Morbus Parkinson, Verlust von großen Gliedmaßen, Schädelhirntrauma, Querschnittslähmung, Kinderlähmung, Verbrennungen, Schlaganfall, Wirbelkörperfraktur, amyotrophe Lateralsklerose, Arthrose im Knie bzw. der Hüfte, Morbus Bechterew, Mukoviszidose.

Hilfsmittel 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für Hilfsmittel, sofern sie körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen (offenes Hilfsmittelverzeichnis).

Hilfsmittel gleicher Art, mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 Euro (oder deren Wartung und Reparatur) werden einmal pro Kalenderjahr ohne vorherige Zusage von der SIGNAL Krankenversicherung a. G. erstattet. Eine vorherige Zusage wird erforderlich, wenn diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr erstattet werden sollen.

Hilfsmittel mit einem Kaufpreis von über 1.000 Euro sowie Wartungs- und Reparaturkosten, welche diesen Betrag überschreiten, bedürfen der vorherigen Zusage der SIGNAL Krankenversicherung a. G.. Wird keine vorherige Zusage eingeholt, werden die Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (Miete, Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung a. G. angefallen wären.

Sehhilfen 100 %
Erstattungsfähig sind Kosten für Brillengestelle inkl. Gläser alternativ Kontaktlinsen bis zu 150 EUR (ab 8 Dioptrien bis zu 300 EUR) Rechnungsbetrag. Ein erneuter Anspruch auf Erstattung besteht alle 2 Kalenderjahre oder früher bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge.

Zahnarzt

Zahnärztliche Behandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung zu 100 %
Versichert sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahme sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektionen und ähnliche kleine Eingriffe. Ebenso werden die Aufwendungen für zwei professionelle Zahnreinigungen (PZR) je Kalenderjahr erstattet.

Zahnersatz bis zu 90 %
Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ die Kosten für Kronen, Brücken und Einlagefüllungen (Inlays) einschließlich Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie. Kosten für Verblendungen sind bis Zahn 5 erstattungsfähig. Für das 1. und 2. Kalenderjahr werden 90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages anerkannt.

Falls keine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung vorgenommen wird, reduziert sich ab dem 3. Kalenderjahr der Prozentsatz um jährlich 10 % auf höchstens 70 %. Dieser kann durch erneute jährliche Kontrolluntersuchungen ohne Befund wieder entsprechend auf 90 % erhöht werden.

Kieferorthopädie 80 % / 100 %
Wir übernehmen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ / GOZ die Kosten für Kieferorthopädie. Die Behandlung muss vor Beginn des 21. Lebensjahres begonnen werden. Berücksichtigungsfähig sind 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Zusätzlich sind 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages nach erfolgreichem Abschluss einer kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden oder losen Apparaturen berücksichtigungsfähig.

Material- und Laborkosten
Die Kosten sind bis zu einer mittleren Preislage erstattungsfähig; die jeweiligen Beträge können bei der SIGNAL Krankenversicherung erfragt werden. Der Erstattungsprozentsatz richtet sich danach, ob es sich um Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie handelt; die Material- und Laborkosten werden mit demselben Prozentsatz erstattet.

Höchstgrenzen
Die tariflichen Leistungen (erstattungsfähiger Rechnungsbetrag) betragen

- im ersten Versicherungsjahr bis 500 EUR.
- in den ersten beiden Versicherungsjahren gesamt bis 1.000 EUR.
- in den ersten drei Versicherungsjahren gesamt bis 2.000 EUR.
- in den ersten vier Versicherungsjahren gesamt bis 3.000 EUR.
- ab dem fünften Versicherungsjahr (jährlich) bis zu 4.000 EUR.

Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall.

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen 100 %
Versichert sind die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen.

Stationäre Transportkosten 100 %
Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Transportkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus übernommen.

Rückerstattung und sonstige Leistungen

Hohe Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit
Die BRE ist für die SIGNAL Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der Geschäftspolitik. Es wurde deshalb bereits jetzt beschlossen, dass unsere anspruchsberechtigten Versicherten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 eine Beitragsrückerstattung erhalten.

Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch, erhalten Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurück. Im Tarif START-B wird Leistungsfreiheit mit 3 Monatsbeiträgen und im Tarif R-START-B mit 4 Monatsbeiträgen belohnt.

Die Beitragsrückerstattung wird sogar schon für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung.

Entziehungsmaßnahmen 80 %
Versichert sind die Kosten für die erste Entziehungsmaßnahme, für die anderweitig ein Anspruch auf Kostenerstattung oder Sachleistung nicht geltend gemacht werden kann. Eine schriftliche Zusage ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich.

Flexibles Optionsrecht

gilt nicht für R-Tarifvariante = Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten)

Der Tarif START-B bietet Ihnen alle Optionen für die Zukunft. So können Sie Ihren Versicherungsschutz später weiter ausbauen - ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Diese Optionen gelten:

- nach 36 Monaten bzw. 72 Monaten
- bei Verbeamtung auf Probe
- bei Verbeamtung auf Lebenszeit
- bei Wechsel der Laufbahn

BeihilfeKOMFORT

Sie möchten Ihren Versicherungsschutz ausweiten? Mit BeihilfeKOMFORT können Sie sich zusätzlich Wahlleistungen im Krankenhaus wie Zweibettzimmer und Behandlung durch Spezialisten sichern sowie gravierende Beihilfelücken reduzieren.

Für alle, die noch mehr Leistungen wünschen:

- mit KOMFORT-B-W sichern Sie sich zusätzlich Wahlleistungen im Krankenhaus
- mit KOMFORT-B-E reduzieren Sie wichtige Beihilfelücken

Sind Sie Beamtenanwärter oder Referendar? Dann zahlen Sie während Ihrer Ausbildung besonders günstige Beiträge, selbstverständlich bei gleichen Leistungen.

Die Leistungen von Tarif KOMFORT-B im Überblick:
Entsprechend dem in der jeweiligen versicherten Tarifstufe vereinbarten Erstattungssatz (z.B. 30 % in der Tarifstufe KOMFORT-B 30) sind die folgenden Aufwendungen mit den genannten Leistungsprozentsätzen versichert.

Die Erstattung beträgt:
versicherte Aufwendungen x Leistungsprozentsatz x Erstattungsprozentsatz.

Start Plus

Leistungen im Detail

Arzt, Heilpraktiker etc.

bei Erstbehandlung oder Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Erstattungsfähig sind bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Leistungen von Ärzten, insbesondere Beratungen, Besuche einschließlich Wegegebühren, Untersuchungen und ambulant durchgeführte Operationen einschließlich Narkose, lokaler Betäubung, ärztlicher Assistenz und Sachkosten, Hilfe bei Entbindung und Fehlgeburt einschließlich Hebammenleistung.

Vorsorgeuntersuchungen durch oder bei Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Vorsorgeuntersuchungen sind gezielte medizinische Untersuchungen, um Gesundheitsschäden und Krankheiten vorzubeugen. Hierzu zählen insbesondere gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen, wie z.B. in den Krebsfrüherkennungsrichtlinien oder den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien genannt. Wir leisten aber auch über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus.

Schutzimpfungen durch oder bei Überweisung durch einen Hausarzt 100 %, sonst 75 %
Erstattet werden die Kosten für Schutzimpfungen einschl. Impfstoff (z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfung), auch über die staatlich empfohlenen Impfungen hinaus.

Hinweise zu den oben genannten ambulanten Leistungen
Der erstattungsfähige Leistungsprozentsatz für diese Kosten beträgt 100 %, wenn die Erstbehandlung und Überweisung an einen Facharzt durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, Internist), einen Facharzt für Kinderheilkunde, Gynäkologie oder Augenheilkunde erfolgte oder es sich um eine ersichtliche Notfallbehandlung handelte. Werden die genannten Voraussetzungen für diese ambulanten Leistungen nicht erfüllt, beträgt der Leistungsprozentsatz 75 %. Erreicht der zu 75 % erstattungsfähige Rechnungsbetrag insgesamt einen Betrag von 4.000 Euro (2.000 Euro bei Personen unter 20 Jahren), sind die Kosten darüber hinaus mit 100 % berücksichtigungsfähig. D.h. die Selbstbeteiligung ist in der Stufe 30/20 V bzw. 50 auf 500 EUR, in der Stufe 30 auf 300 EUR und in der Stufe 20V auf 200 EUR begrenzt.

Heilpraktikerbehandlung inklusive Verordnungen 100 %
Auch die Behandlung durch Heilpraktiker ist selbstverständlich möglich. Wir erstatten bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses (GebüH) für wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden und einem Rechnungsbetrag von 500 EUR je Kalenderjahr.

Ambulante Psychotherapie 100 %
Pro Kalenderjahr sind 50 Sitzungen für Psychotherapie bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattungsfähig, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen angeordnet und überwacht wird. Das gilt auch für in eigener Praxis tätige approbierte psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Ab der 31. Sitzung ist eine vorherige schriftliche Zusage erforderlich.

Ambulante Transportkosten 100 %
Wir übernehmen die Kosten bei medizinisch notwendigen Transporten bei Gehunfähigkeit, bei Notfall- oder Unfalltransporten, Fahrten zur und von der Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie.

Innovation: bei ambulanten Operationen zusätzlich 200 EUR
Sie erhalten zusätzlich zu den entstandenen Kosten einer ambulanten Operation einen Pauschalbetrag in Höhe von 200 EUR. Diesen Betrag stellen wir abhängig von der versicherten Tarifstufe zur Verfügung (z.B. aus Tarif KOMFORT-B 50 = 100 Euro).

Medikamente

Medikamente: 100 % für Generika und für Originalpräparate, falls Generika nicht vorhanden sind, sonst 75 %
Erstattet werden alle von Ärzten verordneten wissenschaftlich allgemein anerkannten Medikamente und Verbandmittel, die in einer Apotheke bezogen werden. Darüber hinaus wird auch geleistet für Medikamente, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen. Erstattet werden z.B. auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Phytopharmaka.

Der Leistungsprozentsatz beträgt

- 100 %, sofern auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird bzw. noch keine Generika auf dem Markt zur Verfügung stehen (Ebenfalls 100 % für Medikamente bei Notfall- oder Unfallbehandlung sowie bei ärztlich bescheinigter Unverträglichkeit von Generika).

Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und in der Regel preiswerter angeboten werden. Wie alle anderen Arzneimittel auch, werden Generika vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien untersucht und geprüft. Ob zu einem Originalpräparat ein Generikum existiert, kann Ihnen Ihr Apotheker sagen. Näheres finden sie hierzu auch im Internet unter www.derprivatpatient.de.

- 75 % in allen anderen Fällen.

Hilfsmittel und Heilmittel

Heilmittel, Logopädie, Ergotherapie und Podologie 75 % / 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für Logopädie, Ergotherapie und Podologie sowie die nachstehend aufgeführten Heilmittel/Therapien:

Massagen, Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Hydrotherapie und Packungen, Elektrotherapie, Lichttherapie sowie Kältetherapie und Wärmebehandlung, wenn sie durch staatlich geprüfte Angehörige anerkannter Heil- und Hilfsberufe (Logopäden und Ergotherapeuten bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ) erbracht werden. Der Leistungsprozentsatz beträgt 75 %. Darüber hinaus werden solche Heilmittel zu 100 % anerkannt, die in Verbindung mit besonders schweren Erkrankungen verordnet werden.

Als schwere Erkrankungen im Sinne dieser Bedingungen gelten:
Krebs (bösartige Neubildungen), dialysepflichtiges Nierenversagen, Multiple Sklerose, rheumatoide Arthritis, Alzheimer Krankheit, Morbus Parkinson, Verlust von großen Gliedmaßen, Schädelhirntrauma, Querschnittslähmung, Kinderlähmung, Verbrennungen, Schlaganfall, Wirbelkörperfraktur, amyotrophe Lateralsklerose, Arthrose im Knie bzw. der Hüfte, Morbus Bechterew, Mukoviszidose.

Hilfsmittel 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für Hilfsmittel, sofern sie körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen (offenes Hilfsmittelverzeichnis).

Hilfsmittel gleicher Art, mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 Euro (oder deren Wartung und Reparatur) werden einmal pro Kalenderjahr ohne vorherige Zusage von der SIGNAL Krankenversicherung a. G. erstattet. Eine vorherige Zusage wird erforderlich, wenn diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr erstattet werden sollen.

Hilfsmittel mit einem Kaufpreis von über 1.000 Euro sowie Wartungs- und Reparaturkosten, welche diesen Betrag überschreiten, bedürfen der vorherigen Zusage der SIGNAL Krankenversicherung a. G.. Wird keine vorherige Zusage eingeholt, werden die Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (Miete, Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung a. G. angefallen wären.

Sehhilfen 100 %
Erstattungsfähig sind Kosten für Brillengestelle inkl. Gläser alternativ Kontaktlinsen bis zu 150 EUR (ab 8 Dioptrien bis zu 300 EUR) Rechnungsbetrag. Ein erneuter Anspruch auf Erstattung besteht alle 2 Kalenderjahre oder früher bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge.

Zahnarzt

Zahnärztliche Behandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung zu 100 %
Versichert sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahme sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektionen und ähnliche kleine Eingriffe. Ebenso werden die Aufwendungen für zwei professionelle Zahnreinigungen (PZR) je Kalenderjahr erstattet.

Zahnersatz bis zu 100 %
Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ die Kosten für Kronen, Brücken und Einlagefüllungen (Inlays) einschließlich Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie.

Die Kosten für Keramikverblendungen sind ebenfalls erstattungsfähig. Für das 1. und 2. Kalenderjahr werden 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages anerkannt. Falls keine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung vorgenommen wird, reduziert sich ab dem 3. Kalenderjahr der Prozentsatz um jährlich 10 % auf höchstens 80 %. Dieser kann durch erneute jährliche Kontrolluntersuchungen ohne Befund wieder entsprechend auf 100 % erhöht werden.

Kieferorthopädie 80 % / 100 %
Wir übernehmen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ / GOZ die Kosten für Kieferorthopädie. Die Behandlung muss vor Beginn des 21. Lebensjahres begonnen werden.

Berücksichtigungsfähig sind 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Zusätzlich sind 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages nach erfolgreichem Abschluss einer kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden oder losen Apparaturen berücksichtigungsfähig.

Material- und Laborkosten
Die Kosten sind bis zu einer mittleren Preislage erstattungsfähig; die jeweiligen Beträge können bei der SIGNAL Krankenversicherung erfragt werden. Der Erstattungsprozentsatz richtet sich danach, ob es sich um Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie handelt; die Material- und Laborkosten werden mit demselben Prozentsatz erstattet.

Höchstgrenzen
Die tariflichen Leistungen (erstattungsfähiger Rechnungsbetrag) betragen:

- im ersten Versicherungsjahr bis 750 EUR.
- in den ersten beiden Versicherungsjahren gesamt bis 1.500 EUR.
- in den ersten drei Versicherungsjahren gesamt bis 3.000 EUR.
- in den ersten vier Versicherungsjahren gesamt bis 4.500 EUR.
- ab dem fünften Versicherungsjahr (jährlich) bis zu 5.000 EUR.

Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall und ab dem zehnten Versicherungsjahr.

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen 100 %
Versichert sind die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen.

Stationäre Transportkosten 100 %
Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Transportkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus übernommen.

Innovation: Stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson oder Zuschuss bei einer Haushaltspflegekraft
Wir übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen bei Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitationsmaßnahme eines Erwachsenen auch die gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus. Alternativ erhalten Sie für max. vier Wochen pro Kalenderjahr 10 Euro pro Stunde (max. 80 Euro pro Tag) für eine Haushaltspflegekraft erstattet.

Innovation: Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus
Auch die gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung eines Elternteils werden unter bestimmten Voraussetzungen tariflich für die Dauer von 14 Tagen mit max. 25 EUR täglich übernommen.

Rückerstattung und sonstige Leistungen

Hohe Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit
Die BRE ist für die SIGNAL Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der Geschäftspolitik. Es wurde deshalb bereits jetzt beschlossen, dass unsere anspruchsberechtigten Versicherten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 eine Beitragsrückerstattung erhalten.

Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch, erhalten Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurück. Im Tarif KOMFORT-B wird Leistungsfreiheit mit 3 Monatsbeiträgen und im Tarif R-KOMFORT-B mit 4 Monatsbeiträgen belohnt.

Die Beitragsrückerstattung wird sogar schon für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung.

Entziehungsmaßnahmen 80 %
Versichert sind die Kosten für die erste Entziehungsmaßnahme, für die anderweitig ein Anspruch auf Kostenerstattung oder Sachleistung nicht geltend gemacht werden kann. Eine schriftliche Zusage ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich.

Flexibles Optionsrecht

(gilt nicht für R-Tarifvariante = Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten) Der Tarif KOMFORT-B bietet Ihnen alle Optionen für die Zukunft. So können Sie Ihren Versicherungsschutz später weiter ausbauen - ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Diese Optionen gelten:

nach 36 Monaten bzw. 72 Monaten
bei Verbeamtung auf Probe
bei Verbeamtung auf Lebenszeit
bei Wechsel der Laufbahn

BeihilfeEXKLUSIV

Das Rundum-Paket deckt ein umfangreiches Leistungsspektrum ab. LASIK-Behandlungen, Einbettzimmer und Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus (ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte) sind nur einige der Highlights. Auch ambulante und stationäre Beihilfelücken werden geschlossen bzw. reduziert.

Für alle, die noch mehr Leistungen wünschen:

- mit EXKLUSIV-B-W und EXKLUSIV-B-ES sichern Sie sich zusätzlich Wahlleistungen im Krankenhaus
- mit EXKLUSIV-B-E reduzieren Sie wichtige Beihilfelücken

Sind Sie Beamtenanwärter oder Referendar? Dann zahlen Sie während Ihrer Ausbildung besonders günstige Beiträge, selbstverständlich bei gleichen Leistungen.

Die Leistungen von Tarif EXKLUSIV-B im Überblick:
Entsprechend dem in der jeweiligen versicherten Tarifstufe vereinbarten Erstattungssatz (z.B. 30 % in der Tarifstufe EXKLUSIV-B 30) sind die folgenden Aufwendungen mit den genannten Leistungsprozentsätzen versichert.

Die Erstattung beträgt:
versicherte Aufwendungen x Leistungsprozentsatz x Erstattungsprozentsatz.

Komfort

Leistungen im Detail

Arzt, Heilpraktiker etc.

Ambulante Leistungen 100 %
Erstattungsfähig sind bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Leistungen von Ärzten, insbesondere Beratungen, Besuche einschließlich Wegegebühren, Untersuchungen und ambulant durchgeführte Operationen einschließlich Narkose, lokaler Betäubung, ärztlicher Assistenz und Sachkosten, Hilfe bei Entbindung und Fehlgeburt einschließlich Hebammenleistung.

Vorsorgeuntersuchungen 100 %
Vorsorgeuntersuchungen sind gezielte medizinische Untersuchungen, um Gesundheitsschäden und Krankheiten vorzubeugen. Hierzu zählen insbesondere gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen, wie z.B. in den Krebsfrüherkennungsrichtlinien oder den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien genannt. Wir leisten aber auch über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus.

Schutzimpfungen 100 %
Erstattet werden die Kosten für Schutzimpfungen einschl. Impfstoff (z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfung), auch über die staatlich empfohlenen Impfungen hinaus.

Heilpraktikerbehandlung inklusive Verordnungen 100 %
Auch die Behandlung durch Heilpraktiker ist selbstverständlich möglich. Wir erstatten bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses (GebüH) für wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden einschließlich verordneter Arzneimittel und einem Rechnungsbetrag von 2.000 EUR je Kalenderjahr.

Ambulante Psychotherapie 100 %
Pro Kalenderjahr sind bis zu 50 Sitzungen für Psychotherapie bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattungsfähig, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen angeordnet und überwacht werden. Das gilt auch für in eigener Praxis tätige approbierte psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Ab der 31. Sitzung ist eine vorherige schriftliche Zusage erforderlich.

Ambulante Transportkosten 100 %
Wir übernehmen die Kosten bei Notfall- oder Unfalltransporten, Fahrten zur und von der Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie und bei Gehunfähigkeit zum und vom nächsten geeigneten Arzt.

Ambulante Kurleistungen 100 %
Bei Aufenthalten in Kurorten wie Sanatorien oder in analogen Anstalten, übernehmen wir bei vorliegender medizinischer Notwendigkeit die Kosten für ambulante Heilbehandlungen einschließlich Arznei- und Verbandmittel.

Innovation: bei ambulanten Operationen zusätzlich 200 EUR
Sie erhalten zusätzlich zu den entstandenen Kosten einer ambulanten Operation einen Pauschalbetrag in Höhe von 200 EUR. Diesen Betrag stellen wir abhängig von der versicherten Tarifstufe zur Verfügung (z.B. aus Tarif EXKLUSIV-B 50 = 100 Euro).

Medikamente

Medikamente: 100 %
Erstattet werden alle von Ärzten verordneten wissenschaftlich allgemein anerkannten Medikamente und Verbandmittel, die in einer Apotheke bezogen werden. Darüber hinaus wird auch geleistet für Medikamente, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen. Erstattet werden z.B. auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Phytopharmaka.

Hilfsmittel und Heilmittel

Heilmittel, Logopädie, Ergotherapie und Podologie 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für Logopädie, Ergotherapie und Podologie sowie die nachstehend aufgeführten Heilmittel/Therapien:

Massagen, Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Hydrotherapie und Packungen, Elektrotherapie, Lichttherapie sowie Kältetherapie und Wärmebehandlung, wenn sie durch staatlich geprüfte Angehörige anerkannter Heil- und Hilfsberufe erbracht werden (Logopäden und Ergotherapeuten bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ).

Ferner sind erstattungsfähig die Kosten der Schwangeren für Schwangerschaftsgymnastik bzw. nach der Geburt für Rückbildungsgymnastik.

Hilfsmittel 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für Hilfsmittel, sofern sie körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen (offenes Hilfsmittelverzeichnis).

Hilfsmittel gleicher Art, mit einem Kaufpreis bis einschließlich 1.000 Euro (oder deren Wartung und Reparatur) werden einmal pro Kalenderjahr ohne vorherige Zusage von der SIGNAL Krankenversicherung a. G. erstattet. Eine vorherige Zusage wird erforderlich, wenn diese Hilfsmittel (oder deren Wartung und Reparatur) mehr als einmal pro Kalenderjahr erstattet werden sollen.

Hilfsmittel mit einem Kaufpreis von über 1.000 Euro sowie Wartungs- und Reparaturkosten, welche diesen Betrag überschreiten, bedürfen der vorherigen Zusage der SIGNAL Krankenversicherung a. G.. Wird keine vorherige Zusage eingeholt, werden die Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (Miete, Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner der SIGNAL Krankenversicherung a. G. angefallen wären.

Sehhilfen / Operationen zur Sehschärfenkorrektur 100 %
Erstattungsfähig sind Kosten für Brillengestelle inkl. Gläser alternativ Kontaktlinsen bis zu 300 EUR (ab 8 Dioptrien bis zu 600 EUR) Rechnungsbetrag. Ein erneuter Anspruch auf Erstattung besteht alle 2 Kalenderjahre oder früher bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge.

Nach Ablauf von 3 Kalenderjahren seit Beginn der Versicherung nach dem Tarif EXKLUSIV-B entsteht Ihnen ein Anspruch auf Erstattung für brechkraftverändernde Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK). Wir übernehmen die Kosten (insgesamt für beide Augen) bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrages von bis zu 2.000 EUR. Wird die Erstattung für die brechkraftverändernde Augenlaserkorrektur in Anspruch genommen, dann besteht im entsprechenden Kalenderjahr der Operation und in den darauf folgenden Kalenderjahren kein Anspruch auf Erstattung von Sehhilfen.

Zahnarzt

Zahnärztliche Behandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung zu 100 %
Versichert sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahme sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektionen und ähnliche kleine Eingriffe. Ebenso werden die Aufwendungen für zwei professionelle Zahnreinigungen (PZR) je Kalenderjahr erstattet.

Zahnersatz bis zu 100 %
Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ die Kosten für Kronen, Brücken und Einlagefüllungen (Inlays) einschließlich Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie. Die Kosten für Keramikverblendungen sind ebenfalls erstattungsfähig. Für das 1. und 2. Kalenderjahr werden 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages anerkannt.

Falls keine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung vorgenommen wird, reduziert sich ab dem 3. Kalenderjahr der Prozentsatz um jährlich 10 % auf höchstens 80 %. Dieser kann durch erneute jährliche Kontrolluntersuchungen ohne Befund wieder entsprechend auf 100 % erhöht werden.

Kieferorthopädie 100 %
Wir übernehmen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ / GOZ die Kosten für Kieferorthopädie. Die Behandlung muss vor Beginn des 21. Lebensjahres begonnen werden.

Material- und Laborkosten 100 %
Die Kosten sind bis zu einer mittleren Preislage erstattungsfähig; die jeweiligen Beträge können bei der SIGNAL Krankenversicherung erfragt werden.

Krankenhaus

Allgemeine Krankenhausleistungen 100 %
Versichert sind die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen.

Stationäre Transportkosten 100 %
Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Transportkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus übernommen.

Stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson oder Zuschuss bei einer Haushaltspflegekraft
Wir übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen bei Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitationsmaßnahme eines Erwachsenen auch die gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus. Alternativ erhalten Sie für max. sechs Wochen pro Kalenderjahr 10 Euro pro Stunde (max. 80 Euro pro Tag) für eine Haushaltspflegekraft erstattet.

Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus (rooming-in)
Auch die gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung eines Elternteils werden unter bestimmten Voraussetzungen tariflich für die Dauer von 14 Tagen mit max. 40 EUR täglich übernommen. Eine schriftliche Zusage ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich.

Rückerstattung und sonstige Leistungen

Hohe Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit
Die BRE ist für die SIGNAL Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der Geschäftspolitik. Es ist deshalb geplant, dass unsere anspruchsberechtigten Versicherten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 eine Beitragsrückerstattung erhalten sollen. Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch, erhalten Sie dann einen Teil Ihrer Beiträge zurück.

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Mitgliedervertreterversammlung wird im Tarif EXKLUSIV-B Leistungsfreiheit mit 3 Monatsbeiträgen und im Tarif R-EXKLUSIV-B mit 4 Monatsbeiträgen belohnt. Die Beitragsrückerstattung wird sogar schon für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung.

Entziehungsmaßnahmen 80 %
Versichert sind die Kosten für die erste Entziehungsmaßnahme, für die anderweitig ein Anspruch auf Kostenerstattung oder Sachleistung nicht geltend gemacht werden kann. Eine schriftliche Zusage ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich.

Flexibles Optionsrecht

Ein besonderes Highlight: das herausragende Optionsrecht
(gilt nicht für R-Tarifvariante = Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten) Der Tarif EXKLUSIV-B bietet Ihnen alle Optionen für die Zukunft. So können Sie Ihren Versicherungsschutz später weiter ausbauen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das Optionsrecht ermöglicht eine Umstellung in noch leistungsstärkere Tarife der aktiven Produktpalette.

Diese Optionen gelten:

- nach 36 Monaten bzw. 72 Monaten
- bei Verbeamtung auf Probe
- bei Verbeamtung auf Lebenszeit
- bei Wechsel der Laufbahn

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des finanziellen Risikos, das durch eine Pflegesituation entsteht. Versicherungspflichtig sind alle Menschen, die in Deutschland krankenversichert sind. Die Pflegepflichtversicherung bildet – neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung werden nach „Grade der Pflegebedürftigkeit“ gewährt. Um eine vollständige Absicherung zu erzielen, ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung notwendig.


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Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamte sind durch ihren Dienstherren im Falle einer Dienstunfähigkeit finanziell besser abgesichert als angestellte Arbeitnehmer. Dennoch bleiben auch hier Einkommenslücken (je nach Besoldungsgruppe zwischen 750 € und 1.250 €) bestehen. Analog zu einer Berufsunfähigkeit bei den Angestellten benötigen Beamte zur Sicherung ihres Lebensstandards eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte man unbedingt darauf achten, dass die echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel in den Versicherungsbedingungen enthalten ist. 


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Privathaftpflichtversicherung

Oft passieren im täglichen Leben Missgeschicke. Ein Moment der Unaufmerksamkeit und die teure Vase an der man vorbeigeht, fällt zu Boden. Hieraus können im schlimmsten Fall langfristige finanzielle Folgen resultieren. Laut Gesetz ist man verpflichtet, alle Schäden, die man anderen zufügt, aus dem eigenen privaten Vermögen und in unbegrenzter Höhe zu begleichen.

Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Menschen zu Schaden kommen. Die hier entstehenden Schadenersatzforderungen können schnell den Millionenbereich erreichen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Zahlungen oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Damit man im Fall der Fälle nicht seine eigene Existenz gefährdet, ist die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt.


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Diensthaftpflichtversicherung

Beamte erleben in Ausübung Ihrer Tätigkeiten häufig Situationen der Arbeitsüberlastung, des Zeitdruckes und gesetzliche Vorgaben, die sie fordern. So wird beispielsweise von Polizisten, Lehrern, Finanzbeamten und anderen Beamten des öffentlichen Dienstes täglich äußerste Sorgfalt dabei verlangt, richtige Entscheidungen zu treffen.

Sollten bei Vorliegen eines Fehlers im dienstlichen Bereich gegenüber einem Beamten Ansprüche bezüglich Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhoben werden, ist dieser mit einer Diensthaftpflichtversicherung gut abgesichert.

Unfallversicherung

Über 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten. Damit ist der Großteil der Unfälle nicht durch den gesetzlichen Unfallschutz über die Berufsgenossenschaften abgedeckt. Tritt eine unfallbedingte Invalidität ein, bedeutet dies für den Einzelnen oder eine ganze Familie enorme Kosten. Es muss beispielsweise der Wohnraum umgebaut, eine Haushaltshilfe eingestellt oder eine Umschulung finanziert werden. Die private Unfallversicherung schützt daher vor dem finanziellen Risiko der Unfallfolgen.

Weitere Vorteile der privaten Unfallversicherung liegen darin, dass bereits ab 1% Invalidität eine Leistung fällig wird und Unfälle während der beruflichen Tätigkeit sowie in der Freizeit abgedeckt sind. Der Leistungsanspruch besteht unabhängig von weiteren gesetzlichen oder privaten Versicherungen. 


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Auslandsreisekrankenversicherung

Mitten im Urlaub Zahnschmerzen, Kreislaufprobleme, Durchfall – dies sind die typischen Erkrankungen auf Reisen. Allerdings können auch schwere Erkrankungen oder Unfälle auftreten. Oft behandeln Ärzte Patienten nur, wenn diese die Rechnung vor Ort privat bezahlen. Notwendige Rücktransporte können mehrere Tausend Euro kosten.

Mit einer Reisekrankenversicherung startet man ruhigen Gewissens in den Urlaub – für alle Reisen innerhalb eines Jahres oder für einzelne Reisen. Als gesetzliches Mitglied in einer Krankenversicherung ist man außerhalb Deutschlands trotz europäischer Krankenversicherungskarte nicht ausreichend versichert! Viele Leistungen werden nur teilweise oder gar nicht übernommen.

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Sachversicherungen

Als Sachversicherung bezeichnet man generell eine Versicherung, mit der Sachwerte versichert werden. Zu den Sachversicherungen gehören die Hausrat-, Glas-, Reisegepäck-, KFZ- und Wohngebäudeversicherung.

Neben der Haftpflichtversicherung, die für Schäden gegenüber Dritten greift, zählt u.a. auch die Rechtsschutzversicherung, mit der Rechtsansprüche durchgesetzt werden können, zu den Sachversicherungen.

Weitere Informationen rund um Haus und Wohnung
Weitere Informationen zu Fahrzeuge

Bausteine

Versicherungen

Privathaftpflichtversicherung

Oft passieren im täglichen Leben Missgeschicke. Ein Moment der Unaufmerksamkeit und die teure Vase an der man vorbeigeht, fällt zu Boden. Hieraus können im schlimmsten Fall langfristige finanzielle Folgen resultieren. Laut Gesetz ist man verpflichtet, alle Schäden, die man anderen zufügt, aus dem eigenen privaten Vermögen und in unbegrenzter Höhe zu begleichen.

Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Menschen zu Schaden kommen. Die hier entstehenden Schadenersatzforderungen können schnell den Millionenbereich erreichen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Zahlungen oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Damit man im Fall der Fälle nicht seine eigene Existenz gefährdet, ist die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt.

Rechtsschutzversicherung

„Vor dem Gesetz sind alle gleich und jedem steht der Rechtsweg offen“.
So bestimmt es unser Grundgesetz.

Aber ein Rechtsstreit kostet Geld: Vorschüsse, Honorare, Gebühren, sonstige Kosten und Auslagen für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige usw. Nicht nur derjenige, der einen Rechtsstreit verliert, muss das teuer bezahlen. Auch wer vor Gericht teilweise siegt oder einen Vergleich schließt, ist gezwungen, tief in die Tasche zu greifen.

Die nicht kalkulierbaren Rechtskosten lassen daher manchen bewusst auf sein gutes Recht verzichten. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das für Sie kein Problem. Denn unser Rechtsschutz übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes dieses Kostenrisiko.

Altersvorsorge

Beamte erhalten nach Ihrer Pensionierung ein Ruhegehalt. Dieses setzt sich zusammen aus der Höhe der Bezüge, der geleisteten Dienstzeit, der Besoldungsgruppe, der Dienstaltersstufe und den ruhegehaltsfähigen Zulagen. Maximal erhält der Beamte somit 71,75 Prozent der letzten Bezüge.

Beamte haben zusätzlich die Möglichkeit, eine private Altersvorsorge aufzubauen um das fehlende Einkommen im Alter auszugleichen. Als Grundlage zur Ermittlung der Versorgung dient uns die Beamtenversorgungsanalyse. Diese gibt uns Auskunft über Ihre Versorgungssituation bei Dienstunfall, Freizeitunfall oder Krankheit und im Pensionsalter. Daraufhin erstellen wir in Absprache mit den Wünschen und Zielen unserer Kunden ein individuelles Vorsorgekonzept.

Eine weitere Vorsorgemöglichkeit ist der Kauf einer Immobilie oder Eigentumswohnung. Hier sollten frühzeitig die Weichen mit einem bedarfsgerechten Bausparvertrag oder einer Finanzierung gestellt werden.

Weitere Informationen zur Altersversorgung
Weitere Informationen zum Bausparen

Rechtsschutzversicherung

„Vor dem Gesetz sind alle gleich und jedem steht der Rechtsweg offen“.
So bestimmt es unser Grundgesetz.

Aber ein Rechtsstreit kostet Geld: Vorschüsse, Honorare, Gebühren, sonstige Kosten und Auslagen für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige usw. Nicht nur derjenige, der einen Rechtsstreit verliert, muss das teuer bezahlen. Auch wer vor Gericht teilweise siegt oder einen Vergleich schließt, ist gezwungen, tief in die Tasche zu greifen.

Die nicht kalkulierbaren Rechtskosten lassen daher manchen bewusst auf sein gutes Recht verzichten. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das für Sie kein Problem. Denn unser Rechtsschutz übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes dieses Kostenrisiko.


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Weitere Versicherungen

Sollten Sie weitere Versicherungen benötigen oder individuelle Anforderungen haben, beraten wir Sie gerne umfangreich.