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Beamte

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Freie Heilfürsorge

Beamte unterliegen einer besonderen Form der Fürsorge durch den Dienstherren (Bund oder Land). Die Kosten einer Krankenversicherung werden vom Dienstherren übernommen und als freie Heilfürsorge bezeichnet. Heilfürsorge wird speziell denjenigen Berufsgruppen gewährt, deren Tätigkeit besonders risikoreich und gefährlich ist.

Hierzu zählen Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte sowie Soldaten. Da sich die Leistungen der Heilfürsorge auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen befinden, ist eine ergänzende Krankenzusatzversicherung zu empfehlen. 

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des finanziellen Risikos, das durch eine Pflegesituation entsteht. Versicherungspflichtig sind alle Menschen, die in Deutschland krankenversichert sind. Die Pflegepflichtversicherung bildet – neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung werden nach „Grade der Pflegebedürftigkeit“ gewährt. Um eine vollständige Absicherung zu erzielen, ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung notwendig.


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Anwartschaft auf eine Krankenversicherung

Aufgrund der besonders gefahrenträchtigen Tätigkeit erhalten Bundespolizisten, Vollzugsbeamte, Zeit- und Berufssoldaten freie Heilfürsorge. Mit Eintritt in den Ruhestand besteht Anspruch auf Beihilfe. Die Höhe des Beihilfeanspruchs hängt dabei vom Eintrittszeitpunkt in das Beamtenverhältnis ab.

Beamte, die bis zum 31.12.2012 in den öffentlichen Dienst eingetreten sind, erhalten bei Pensionierung 70 Prozent Beihilfe und benötigen daher eine Anwartschaft auf die Krankenversicherung von 30 Prozent. Der Beihilfeanspruch für Eintritte ab dem 01.01.2013 liegt bei 50 % – hier ist eine Anwartschaft von 50 Prozent notwendig.

Kleine Anwartschaft:
In der kleinen Anwartschaft werden Tarife ohne Altersrückstellungen berücksichtigt. Daher ist sie günstiger als die große Anwartschaft. Hier sichert man sich das Recht, die Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. zur Pensionierung) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu aktivieren.

Große Anwartschaft:
Neben dem Recht der Aktivierung ohne erneute Gesundheitsprüfung werden zusätzlich Altersrückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen werden bei Versicherungsaktivierung angerechnet und bewirken so einen Beitragsvorteil von ca.140 € monatlich. Wir empfehlen daher die Umstellung auf die große Anwartschaft spätestens zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Lebenszeit vorzunehmen.


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Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamte sind durch ihren Dienstherren im Falle einer Dienstunfähigkeit finanziell besser abgesichert als angestellte Arbeitnehmer. Dennoch bleiben auch hier Einkommenslücken (je nach Besoldungsgruppe zwischen 750 € und 1.250 €) bestehen. Analog zu einer Berufsunfähigkeit bei den Angestellten benötigen Beamte zur Sicherung ihres Lebensstandards eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte man unbedingt darauf achten, dass die echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel in den Versicherungsbedingungen enthalten ist. 


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Unfallversicherung Polizei

Besondere berufliche Anforderungen im Polizeidienst erfordern besondere Vorsorgemaßnahmen. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Unfallversicherung ist der Schutz hier speziell an den Polizeidienst angepasst.

Eine wichtige Erweiterung ist hierbei die Infektionsklausel. So gilt eine Infektion mit HIV oder Hepatitis nach einer Verletzung der Haut, beispielsweise bei einem Widerstand verursacht, als Unfall. Beamte erhalten hieraus Leistungen wie z.B. das Krankenhaustagegeld, Zulagenersatz oder bei dauerhaften Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit eine Invaliditätsleistung. 


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Privathaftpflichtversicherung

Oft passieren im täglichen Leben Missgeschicke. Ein Moment der Unaufmerksamkeit und die teure Vase an der man vorbeigeht, fällt zu Boden. Hieraus können im schlimmsten Fall langfristige finanzielle Folgen resultieren. Laut Gesetz ist man verpflichtet, alle Schäden, die man anderen zufügt, aus dem eigenen privaten Vermögen und in unbegrenzter Höhe zu begleichen.

Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Menschen zu Schaden kommen. Die hier entstehenden Schadenersatzforderungen können schnell den Millionenbereich erreichen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Zahlungen oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Damit man im Fall der Fälle nicht seine eigene Existenz gefährdet, ist die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt.


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Diensthaftpflichtversicherung

Beamte erleben in Ausübung Ihrer Tätigkeiten häufig Situationen der Arbeitsüberlastung, des Zeitdruckes und gesetzliche Vorgaben, die sie fordern. So wird beispielsweise von Polizisten, Lehrern, Finanzbeamten und anderen Beamten des öffentlichen Dienstes täglich äußerste Sorgfalt dabei verlangt, richtige Entscheidungen zu treffen.

Sollten bei Vorliegen eines Fehlers im dienstlichen Bereich gegenüber einem Beamten Ansprüche bezüglich Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhoben werden, ist dieser mit einer Diensthaftpflichtversicherung gut abgesichert.

Krankenzusatzversicherung

Leider ist es so, dass von der Gesetzgebung immer mehr Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und der freien Heilfürsorge gestrichen werden. Durch eine Krankenzusatzversicherung kann man sich gegen finanzielle Risiken einer Krankheit absichern. Es besteht die Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im zahnärztlichen, ambulanten und stationären Bereich durch eine Zusatzversicherung zu ergänzen.

So können Sie frei wählen, welche Behandlung Sie in Anspruch nehmen wollen und durch welchen Arzt Sie behandelt werden. Dadurch können Sie Eigenbeteiligungen deutlich reduzieren und sich gegebenenfalls für hochwertige Behandlungsmöglichkeiten entscheiden, wie z. B. das Einsetzen von Implantaten im Zahnbereich.


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Bausteine

Versicherungen

Zahn-Zusatzversicherung

Auch die beste Zahnpflege kann auf Dauer nicht verhindern, dass viele Menschen einen Zahnersatz benötigen. Reduzieren Sie jetzt Ihren Eigenanteil.

Zahn-Zusatzleistungen werden für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen immer teurer.

Ein schönes Lächeln kann richtig teuer werden. Mit den Zusatztarifen der SIGNAL IDUNA erreichen Sie bei Regelversorgungen eine Erstattung von bis zu 100%. Und bei höherwertigen Versorgungen reduzieren sich Ihre Zuzahlungen deutlich.

Krankenhaus-Zusatzversicherung

Wenn Hilfe am wichtigsten ist: Ob Unfall, schwere Erkrankung oder Krankenhausbehandlung im Alter - so viel Schutz, wie Sie im Krankenhaus brauchen. Oder entscheiden Sie sich doch gleich für den Komplettschutz! Ihr flexibles Upgrade vom gesetzlich Versicherten zum Privatpatienten.

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie nur Anspruch auf eine Basisabsicherung während stationärer Behandlungen. Wünschen Sie die für Sie beste Behandlung und Unterbringung (z.B. Privatarzt, Spezialist, Zweibettzimmer), tragen Sie die Zusatzkosten von mehreren 1.000 Euro selbst!

Mit den Krankenhaus-Zusatzversicherungen der SIGNAL Krankenversicherung werden diese erschreckend hohen Zusatzkosten und auch die ärgerliche gesetzliche Zuzahlung von 10 EUR/Tag von uns erstattet!

Ein besonderes Extra für Sie ist unsere Krankenhaus-Assistance. Ein Anruf genügt und wir kümmern uns für Sie z.B. um die Anmeldung im Krankenhaus sowie die Unterbringung Ihrer Angehörigen in einem Hotel am Krankenhaus oder Schülernachhilfe und übernehmen hierfür sogar Kosten. Und auch nach einem Krankenhaus-Aufenthalt lassen wir Sie nicht allein. So können Sie sich ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren.

Ambulante-Zusatzversicherung

Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf eine solide Basisabsicherung – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Eine bessere Versorgung ist meistens mit empfindlichen Zuzahlungen verbunden. Denken Sie hier beispielsweise an Sehhilfen, Medikamentenzuzahlungen, Naturheilkunde oder Vorsorgeuntersuchungen.

Mit den ambulanten Ergänzungstarifen der SIGNAL Krankenversicherung schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungen und müssen so auf eine bessere ambulante Vorsorge nicht verzichten.

Sachversicherungen

Als Sachversicherung bezeichnet man generell eine Versicherung, mit der Sachwerte versichert werden. Zu den Sachversicherungen gehören die Hausrat-, Glas-, Reisegepäck-, KFZ- und Wohngebäudeversicherung.

Neben der Haftpflichtversicherung, die für Schäden gegenüber Dritten greift, zählt u.a. auch die Rechtsschutzversicherung, mit der Rechtsansprüche durchgesetzt werden können, zu den Sachversicherungen.

Weitere Informationen rund um Haus und Wohnung
Weitere Informationen zu Fahrzeuge

Bausteine

Versicherungen

Privathaftpflichtversicherung

Oft passieren im täglichen Leben Missgeschicke. Ein Moment der Unaufmerksamkeit und die teure Vase an der man vorbeigeht, fällt zu Boden. Hieraus können im schlimmsten Fall langfristige finanzielle Folgen resultieren. Laut Gesetz ist man verpflichtet, alle Schäden, die man anderen zufügt, aus dem eigenen privaten Vermögen und in unbegrenzter Höhe zu begleichen.

Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Menschen zu Schaden kommen. Die hier entstehenden Schadenersatzforderungen können schnell den Millionenbereich erreichen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Zahlungen oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Damit man im Fall der Fälle nicht seine eigene Existenz gefährdet, ist die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt.

Rechtsschutzversicherung

„Vor dem Gesetz sind alle gleich und jedem steht der Rechtsweg offen“.
So bestimmt es unser Grundgesetz.

Aber ein Rechtsstreit kostet Geld: Vorschüsse, Honorare, Gebühren, sonstige Kosten und Auslagen für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige usw. Nicht nur derjenige, der einen Rechtsstreit verliert, muss das teuer bezahlen. Auch wer vor Gericht teilweise siegt oder einen Vergleich schließt, ist gezwungen, tief in die Tasche zu greifen.

Die nicht kalkulierbaren Rechtskosten lassen daher manchen bewusst auf sein gutes Recht verzichten. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das für Sie kein Problem. Denn unser Rechtsschutz übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes dieses Kostenrisiko.

Altersvorsorge

Beamte erhalten nach Ihrer Pensionierung ein Ruhegehalt. Dieses setzt sich zusammen aus der Höhe der Bezüge, der geleisteten Dienstzeit, der Besoldungsgruppe, der Dienstaltersstufe und den ruhegehaltsfähigen Zulagen. Maximal erhält der Beamte somit 71,75 Prozent der letzten Bezüge.

Beamte haben zusätzlich die Möglichkeit, eine private Altersvorsorge aufzubauen um das fehlende Einkommen im Alter auszugleichen. Als Grundlage zur Ermittlung der Versorgung dient uns die Beamtenversorgungsanalyse. Diese gibt uns Auskunft über Ihre Versorgungssituation bei Dienstunfall, Freizeitunfall oder Krankheit und im Pensionsalter. Daraufhin erstellen wir in Absprache mit den Wünschen und Zielen unserer Kunden ein individuelles Vorsorgekonzept.

Eine weitere Vorsorgemöglichkeit ist der Kauf einer Immobilie oder Eigentumswohnung. Hier sollten frühzeitig die Weichen mit einem bedarfsgerechten Bausparvertrag oder einer Finanzierung gestellt werden.

Weitere Informationen zur Altersversorgung
Weitere Informationen zum Bausparen

Auslandsreisekrankenversicherung

Mitten im Urlaub Zahnschmerzen, Kreislaufprobleme, Durchfall – dies sind die typischen Erkrankungen auf Reisen. Allerdings können auch schwere Erkrankungen oder Unfälle auftreten. Oft behandeln Ärzte Patienten nur, wenn diese die Rechnung vor Ort privat bezahlen. Notwendige Rücktransporte können mehrere Tausend Euro kosten.

Mit einer Reisekrankenversicherung startet man ruhigen Gewissens in den Urlaub – für alle Reisen innerhalb eines Jahres oder für einzelne Reisen. Als gesetzliches Mitglied in einer Krankenversicherung ist man außerhalb Deutschlands trotz europäischer Krankenversicherungskarte nicht ausreichend versichert! Viele Leistungen werden nur teilweise oder gar nicht übernommen.

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Rechtsschutzversicherung

„Vor dem Gesetz sind alle gleich und jedem steht der Rechtsweg offen“.
So bestimmt es unser Grundgesetz.

Aber ein Rechtsstreit kostet Geld: Vorschüsse, Honorare, Gebühren, sonstige Kosten und Auslagen für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige usw. Nicht nur derjenige, der einen Rechtsstreit verliert, muss das teuer bezahlen. Auch wer vor Gericht teilweise siegt oder einen Vergleich schließt, ist gezwungen, tief in die Tasche zu greifen.

Die nicht kalkulierbaren Rechtskosten lassen daher manchen bewusst auf sein gutes Recht verzichten. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das für Sie kein Problem. Denn unser Rechtsschutz übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes dieses Kostenrisiko.


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Weitere Versicherungen

Sollten Sie weitere Versicherungen benötigen oder individuelle Anforderungen haben, beraten wir Sie gerne umfangreich.