Sportunfähigkeit
Berufssportler können sich gegen Sportunfähigkeit absichern. Berufssportler ist, wer seinen Lebensunterhalt zu mehr als 50 % aus seinen sportlichen Aktivitäten bestreitet. Versicherungsschutz besteht bei Krankheiten und Unfällen, die der versicherten Person während der Laufzeit des Vertrages zustoßen und eine Sportunfähigkeit nach sich ziehen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und 24 Stunden täglich.
Bei einer vorübergehenden Sportunfähigkeit ist es möglich, sein Einkommen durch eine Tagegeldzahlung abzusichern. Die dauernde, vollständige Sportunfähigkeit tritt ein, wenn der Berufssportler infolge eines Unfalls oder einer akuten Krankheit für länger als 12 Monate außerstande ist, die versicherte Sportart auszuüben. Die Leistung wird als Einmalbeitrag ausgezahlt. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, einen Versicherungsschutz bei Unfalltod zu ergänzen.